III. Südfrüchte.
11
I 102
103
104
; 105
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1 54
42
22
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20
21
Tarif niässige Benennung
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iiii-iner
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1 trags-
1 massiger
Rumänien.
Mandeln in der Schale, Mandeln ohne Schalen, |
Datteln und Pinienkerne ;i 100 14
Ananas, frische, und Malagatrauben : 100 24
Pistazien i 100 48
Südfrüchte, nicht besonders benannte . . . . 1.100 12
In der Ausfuhr frei. j'
Kg. ; Frc. , Cent. Frc.
Russland.
(Südfrüchte sind nach dem russischen Tarif ge-
reiht unter Obst.) ;]
Apfelsinen,. Citronen und Pomeranzen .... ; 1
Johannisbrot |; 1
Kastanien und Cocosnüsse, Wald- und Garten- ji
nüsse jeder Art 1
Mandeln, Pistazien mit oder ohne Schalen . . *¡ 1
Früchte und Beeren, getrocknet, jeder Art. als : j|
Feigen, Rosinen, Datteln, Pflaumen u. dgl., ;;
nicht in Zucker, desgleichen türkisches Con- ;;
feet, genannt „Kachat-lukem-in Aiwa“ oder |!
„Halwa“ 1
Anmerkung: Wenn das im § 54 genannte trockene Obst
in Holz- oder Papierschacbteln eingeführt wird, so wird der
Zoll vom Bruttogewicht, d. i. mit der Schachtel erhoben.
ln der Ausfuhr ¡rei.
Pud Rubel Kop. Rubel
— ' 50
40
Serbien.
Limonien, Orangen, Sudenäpfel, Feigen, Jo
hannisbrot, Cocosnüsse und Schalen, sowie
Samen, Haselnüsse, Kastanien, Oliven . .
Alle übrigen Südfrüchte, und zwar: Ananas,
Mandeln, in oder ohne Schalen, Datteln,
Pflaumen und Malagatrauben, Pistazien . .
ln der Ausfuhr frei.
— : 80
2 —
1 50
Kg. ; Dinar Para Dinar
100
100
Spanien. . Kg.
Alle in den Tarifen anderer Staaten unter „Süd- 'j
früchte“ aufgeführten Artikel werden in
Spanien unter Obst gereiht und belegt mit ¡1100
in der Ausfuhr frei. \
Schweiz. Kg.
Südfrüchte, frische und getrocknete, wie: Pome- |
ranzen, Citronen, Datteln, Mandeln, Hasel- i|
nüsse. Feigen, Weinbeeren, Rosinen, ge-
kernte Steinfrüchte etc 100
Kastanien, frische und getrocknete 100
Johannisbrot Last
NB. 1 Last = 750 Kg.
In der Ausfuhr frei.
Schweden.
Feigen
Weinbeeren, getrocknete (nicht Rosinen), frei.
Rosinen (Vertrag mit Spanien)
10
20 ' —
Cent.
Kop.
Para
Pesetas Pesetas
50 2 I 50
Frk. ¡Rapp. Frk. ¡Rapp.
60
50
Krön.
Oere
25
- i 25
Krön.' Oere
14