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IV. Zucker.
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T a r i fmäs s i ge Benennung
Niederlande.
3. Classe ^r. 9—7 .... . .
4. „ unter Nr. 7
Melasse von 50% und mehr Zuckergehalt . .
In der Ausfuhr frei.
Portugal.
Zucker, roh
„ raffin irt
„ Melasse
In der Ausfuhr frei.
Rumänien.
Zucker, und zwar:
raffinirt, in Broten, in Stücken oder pulverisirt,
Zuckercandis, Früchtenzucker und Zuckerlös.
Rohzucker und Cassonade (Farinzucker) . .
Syrup und Melasse
In der Ausfuhr frei.
Russland.
Zucker, zur See und zu Lande ein geführter:
1. Rohzucker und jeglicher gestossener, ge
mahlener, ohne Beimengung von Stücken .
2. Raffinade, Melis, Lomp- und Candiszucker
in Hüten und Stücken
Anmerkung: Für die Verpackung des Rohzuckers jeder
Art, mit Ausnahme des Javazuckers in Körben, werden hei
Kisten 15, bei Fässern 8, bei einfachen Säcken und Mat
ten 2, bei doppelten 4 und bei dreifachen 6, endlich bei
doppeltem Flechtwerke 8% ; für die Verpackung des Java-
znckers in Körben 20% ; für die Verpackung der Uafflnade
in Hüten bei Fässern 20% ; für die Verpackung von ge
stossener oder gemahlener Uafflnade (mit oder ohne Säcke)
bei Kisten und Fässern 8, bei einfachen Säcken und .Mat
ten 2, bei doppelten 4 und bei dreifachen 6, endlich hei
einfachem Flechtwerke 6 und bei doppeltem 8% des Zoll
betrages in Abzug gebracht.
In der Ausfuhr frei.
Serbien.
Zucker, roh, nicht raffinirt, und Zuckermehl . .
Zuckersyrup z. Bereit, v. Schuhwichse u. Druckfarb.
Vertragsmässig mit Oesterreich-Ungarn:
Zucker, roh
„ raffinirt
Anmerkung: Von rafflnirtem Zucker kann in Serbien, ob
gleich eine inländische Erzeugung nicht stattflndet, bei der
Einfuhr ausser dem Zolle noch eine Consumabgabe erhoben
werden, welche beim raffinirten Zucker 14 Dinars (Francs)
per 100 Kg. netto nicht übersteigen darf. Sobald jedoch
in Serbien eine Zuckerrafflnerie oder eine Zuckerfabrik er
richtet würde, welche für den Consum geeigneten Zucker
erzeugt, wird entweder deren Product der gleichen Abgabe
wie der eingeführte rafflnirte Zucker unterworfen, oder die
Abgabe von letzterem auf das von der inländischen Pro
duction erhobene Ausmass herabgesetzt werden und dürfen
in keinem Falle bei der inneren Besteuerung Nachlässe
gewährt werden, welche nicht auch bei der Einfuhr gewährt
werden.
In der Ausfuhr frei.
Kg.
100
100
100
100
Dinar
10
3
Dinar! Para
Para
Kg.
100
100
100
Kg.
1
1
1
Zoll
allge
meiner
ver- I
trags- I
mässiger i
Gld.
21
18
18
Cents
60
09
09
Reis
0089—
0036-25
0021-80
Kg. i Frc. Cent.
100
100
100
20 —
12 —
6 -
Pud Rubel Kop.
2 —
8 -
Gld.
Cents
Reis
Frc. Cent.
Rubel I Kop.