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Künstliche Düngemittel.
i. D. R., wie bei Knochenmehl S. 167 angegeben ist. Man kann auch in der Weise verfahren,
daß man 2,5—5,0 g Substanz mit etwa dem 4-fachen Gewichte eines sehr fein
zerriebenen Gemenges von 1 Gewichtsteil Kalisalpeter und 2 Gewichtsteilen wasserfreiem
Natriumkarbonat mengt und das Gemenge anfangs gelinde, dann langsam
steigernd bis zur Rotglut und zuletzt bis zum Schmelzen erhitzt, nach dem Erkalten
die Schmelze in salpetersäurehaltigem Wasser löst, die Flüssigkeit in einer Porzellanschale
zur Trockne bringt, um die Kieselsäure abzuscheiden, den Rückstand mit
salpetersäurehaltigem Wasser aufnimmt, filtriert und mit etwa 100 ccm Molybdänlösung
(siehe weiter Phosphorsäurebestimmung S. 150) fällt.
Heß fällt die Phosphorsäure in 50 ccm des Filtrats seiner unter 1 erhaltenen
Lösung nach dem Zitratverfahren, wobei jedoch zu beachten ist, daß die zu verwendende
Schwefelsäure arsenfrei sein muß, weil sonst durch Mitfällung von arsensaurem
Ammon-Magnesium zu hohe Ergebnisse erhalten werden.
8. Asche, Sand und Feuchtigkeit. (Wie bei „Knochenmehl“, vergl, S. 167.)
4. Nachweis von Blut in Blutdünger, Blutmelasse. Man wäscht nach A. Emmerling
1 ) 10—20 g der Substanz auf Gaze mit Wasser aus, bringt von dem Rückstand
einen Teil in ein Reagensglas, tibergießt mit 25 °/ 0 -igem Ammoniak, kocht über der
Flamme etwa 20—25-mal auf, läßt abkühlen und filtriert. Die klare Lösung wird in ein
planparalleles Absorptionsgläschen gefüllt, so daß noch ein Raum für einige Tropfen
frei bleibt. Man beobachtet mit Hilfe des Spektralapparates das Spektrum eines
leuchtenden Gasflämmchens, während das Absorptionsgläschen vor dem Spalt steht.
Wenn das Spektrum zu stark absorbiert wird, muß etwas verdünnt werden. Man
bringt dann einige Tropfen nicht zu alten Schwefelammoniums zu der Lösung im
Absorptionsgläschen; wenn Blut vorhanden ist, so erhält man die sehr kennzeichnenden
dunkeln Absorptionsbänder des Hämatochromogens. Es empfiehlt sich, stets die Gegenprobe
mit zweifellos echtem Blutdünger oder getrocknetem Blut anzustellen.
Dieses Verfahren kann in einem mit Ledermehl oder Lederabfällen verfälschten
Blutmehl oder Blutdünger im Stiche lassen. Es rührt dies daher, daß
Lederabfälle beim Kochen mit Ammoniak eine tiefbraune Lösung liefern, die schon
bei mäßiger Konzentration das ganze Spektrum auslöscht. Um Teile des Spektrums
und darin etwa auftretende Absorptionsbänder sichtbar zu machen, müßte man erheblich
mit Wasser verdünnen. Hierdurch wird aber leicht die Grenze der Sichtbarkeit
jener Bänder überschritten, so daß das Spektrum wieder kontinuierlich erscheint.
Man kann sich in einigen Fällen dadurch helfen, daß die ausgewaschene
Substanz zuerst mehrfach mit Alkohol ausgekocht wird, bis filtrierte Anteile keine Gerbstoffreaktion
mehr geben. (Als Reagens auf Gerbstoff kann man eine ammoniakalische
Lösung von weinsaurem Eisenoxydul verwenden.) In manchen Fällen dürfte Auskochen
mit Wasser zweckmäßiger sein, falls sich der vorhandene Gerbstoff leichter
hierin als in Alkohol löst. Mit dem Rückstand kann man dann in der angegebenen
Weise verfahren und wird daun das vorher vermißte Hämochromogenspektrum erhalten.
Die Gerbstoffreaktion der Auskochungen kann zugleich als Beweismittel für
die Gegenwart von Leder dienen, das außerdem an einzelnen ausgesuchten Teilchen
mikroskopisch an der ausgesprochenen Faserstruktur zu erkennen ist. Ob dieses
Verfahren auch noch ausreicht, wenn das Leder als gedarrtes Ledermehl vorhanden
ist, konnte A. Emmerling bis jetzt noch nicht feststellen.
In anderen Fällen kann auch die Teichmann sehe Häminprobe gute Dienste
leisten. Man zieht etwa 5—10 g des Blutdüngers oder der Blutmelasse mit kochsalzhaltigem
Wasser aus, verdampft das Filtrat mit Essigsäure im Uhrglase oder
x ) Nach einer privaten Mitteilung.