Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXXVIH. Eisen und Eisenwaaren. 
293 
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Tarifmässige Benennung 
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102 
Russland. 
Gusseisen in Gänzen und als Bruch .... 
Eisen : 
1. in Barren, Sorten und gewalztes Eisen jeder 
Art, bei einer Breite von */s Zoll bis 18 Zoll 
und einer Dicke oder einem Durchmesser 
bis 7 Zoll, sowie in Frisch- und Puddling- 
Stücken oder Blöcken und Millbars . . . 
Anmerkung: Eisen, welches eine Dicke und Breite 
oder einen Durchmesser von weniger als Zoll hat, 
wird als Draht angesehen (§ 167). 
2. eiserne Schienen (rails) 
3. in Blättern und Tafeln bei einer Breite von 
mehr als 18 Zoll, sowie Sorteneisen jeder 
Art bei einer Dicke oder einem Durch 
messer von mehr als 7 Zoll 
4. Brucheisen 
Anmerkung: Als Brucheisen wird angesehen; unbrauchbar 
gewordenes und im zerbrochenen Zustande befindliche 
Maschinentheile, Räder, Achsen, Bandagen, Kessoren, Federn, 
abgebrauchte Eisenbahnschienen in Stücken nicht länger 
als 7 Fuss, Enden, welche auf den Fabriken beim Be 
schneiden der Eisenschienen übrig gehliehen sind, Ab 
schnitzel in Stücken von nicht mehr * als 2 Pud Gewicht 
und fiherhanpt alle unbrauchbaren und zerbrochenen Eisen 
fabrikate. 
Weissblech in Tafeln, unlackirt und lackirt, dgl. 
Eisenblech jeder Art mit Farbe, Zink. 
Kupfer und anderen ordinären Metallen über 
zogen 
Anmerkung; Für die Verpackung von Weissblech iii 
Tafeln und von Eisenblech jeder Art werden bei Kisten 7, 
bei einfachen Säcken und Matten 1 und bei doppelten 2% 
des Zollbetrages in Abzug gebracht. 
Stahl : ^ 
1. in Barren und Sortenstahl bei einer Breite 
von V* Zoll bis 18 Zoll und einer Dicke 
oder einem Durchmesser bis 7 Zoll, sowie 
Stahl in Blöcken 
Anmerkungen; Stahl, welcher eine Breite und Dicke 
oder einen Durchmesser von weniger als Vi Zoll hat, 
wird als Draht angesehen § 167). 
Für die Verpackung des Stahles in Kisten und Fässern 
werden 7% des Zollbetrages ln Abzug gebracht. 
2. Stahlschienen . . . . , 
3. in Blättern und Tafeln bei einer Breite von 
mehr als 18 Zoll, sowie Sortenstahl jeder 
Art bei einer Dicke oder einem Durchmesser 
von mehr als 7 Zoll 
4. Bruchstahl 
Gusseisen, verarbeitetes : ' 
1. gusseiserne Waaren, ohne alle Bearbeitung, 
als Feuerroste, Herdplatten, Röhren, Balken, 
Säulen und gusseiserne Gegenstände zum 
Gebrauch bei Eisenbahnen oder dem rollen 
den Material derselben 
2. gusseisernes emaillirtes Geschirr . . . . 
3. Gusseisenfabrikate , bearbeitete , befeiltc, 
l>olirte, geschliffene, gefärbte, bronzirte, 
verzinnte, mit einem Ueberzuge von Zink 
Pud 
1 
¡1 1 
i' 1 
1 
1 
ij 
1 
1 
1 
1 
1 
Rubel Kop. 
— 0 
— 40 
— I 50 
Rubel 
50 
20 
Kop. 
1 40 
— ; 40 
— 50 
50 
20 
50 
80
	        
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