! Post des
jOrigr.-Tarifes
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XXXVllI. Eisen und Eisenwaaren.
Z o
1 1
allgemeiner
vertrags-
Tarif massige Benennung
Schweden.
andere zur weiteren Bearbeitung bestimmte
Gegenstände frei.
Anker, Dragganker, Ketten von 6 Mm. Durchmesser
und mehr in Gelenkeisen, Kettenstopper,
Ketten haken, Ruderscheeren und
Schiffsknie frei.
Ketten von weniger als G Mm. Durchmesser
und Gelenkeisen
Nägel von 45 Mm. Länge und mehr . . . .
„ „ geringerer Länge als 45 Mm., sowie
Stifte und Drahtgewebe
Schuhstifte
Knöpfe
Gegossene Balken, Colonnen, Laternenpfähle,
Stackete, Grabmonumente, Ofenroste, Herdplatten,
Gewichte und Lothe
Feuerherde, Kamine, sowie gegossene, nicht
emaillirte, glasirte oder verzinnte Grapen,
Pfannen oder Mörser, sowie Krippen . .
Tische, Stühle, Sophas, Fusskratzen, Spuckbecken,
Hausthür- und Thürfüllungen, Candelaber,
Press- und Plätteisen, sowie alle nicht specificirten
gegossenen Gegenstände, welche
emaillirt, glasirt oder verzinnt sind . . .
Copirpressen, Feuerzeuge, Blumenstellagen,
Schirmgestelle, Kaffee- und Fleischmühlen,
Fruchtschäl- und andere für den Haushalt
bestimmte Maschinen
Gusswaaren, feinere, nicht speciflcirte, als: Blumenvasen,
Büsten, Fruchtschalen, Körbe,
Lampen, Kronleuchter, Leuchter, Medaillons,
Briefbeschwerer, Präsentirbricken, Schreibzeuge,
Streichholz- und Uhrgestelle und
andere nicht als Bijouteriewaaren zu bezeichnende
Artikel
Geldspinde, Geldschränke und Bettstellen vom
Werthe lOoo.
Andere nicht speciflcirte oder als „Eisenbahnmaterial
oder Maschinengeräthschaften und
Werkzeuge“ nicht zu bezeichnende Eisenund
Stahlwaaren:
a) vergoldet oder versilbert
(siehe auch-Kurzwaaren)
b) vernickelt, polirt oder lackirt
c) andere Arten
Kg.
Krön.
Mr
Ocre Krön. Oore
10
8
15
15
25
70
35
15
Anmerkungen: 1. Wenn eine als „andere nicht speciflcirte
Eisen- und Stahlwaare“ zu bezeichnende Waare pro Stück
in der Form, in welcher selbe eingeführt wird, mehr als
10 Kg. wiegt, so wird dieselbe für das Uebergewicht mit
einem Zoll von nur 2 Oere pr. Kg. belegt. 2. Bei der
Verzollung von Eisen- und Stahlwaaren. welche in Schachteln,
Papier etc. oder ähnlichen Umschliessnngen verpackt
sind, wird hierfür kein Abzug im Gewicht gewährt.
In (1er Ausfuhr frei.