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XKXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus.
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280
arbeitet, auch in Verbind, mit gemeinen Holz
arbeiten und Stangen oder Platten von Eisen
Kupfer, Nickel, Spiessglanzkönig, Messing, Pack-
fong, Tomback und andere nicht besonders
benannte Metalle und Metallgemische :
(i) roh, auch alt, gebrochen, und in Abfällen;
Quecksilber frei.
h) in groben Gussstücken (das ist in Glocken und
Röhren, das Stück im Gewichte von mehr als
5 Kg. und in anderen Gegenständen das
Stück im Gewichte von mehr als 10 Kg.)
c) gezogen, gestreckt (in Stangen, Tafeln,
Platten); Blech und Draht über 05 Mm. .
d) Bleche u. Drähte 0 5 Mm. u. darunter stark;
vertiefte oder gelochte Platten und Bleche
e) plattirte (versilberte) Drähte, Bleche, Tafeln,
Platten aus Kupfer und Messing; unechter
leonischer (cementirter) Draht
Zinnwaaren, grobe (Schüsseln, Teller, Kessel
und andere Gefässe), nicht lackirt und ohne
Verbindung mit anderen Materialien . . .
Metallwaaren, gemeine:
a) Walzen, Siederöhren, Kessel, Koch- und
Destillirapparate, unlackirt, unpolirt, auch in
Verbindung mit Holz oder Eisen ....
h) polirte, gefirnisste, lackirte, vernickelte,
dessinirte Bleche und Platten
Metallwaaren, feine, das ist alle nicht unter
andern Nummern begriffenen, auch in Ver
bindung mit anderen Materialien, soferne
sie nicht unter Nr. 280 oder höher belegte
Kautschuk-, Leder- oder Kurzwaaren fallen ;
Telegraphenkabel
Metallwaaren, feinste, das ist Luxusgegenstände
und andere fein gearbeitete (z. B. ornamen-
tirte, gepresste, vernirte oder vernickelte)
Waaren aus Packfong (Neusilber, Alfenide,
und dergl. Nickelcompositionen), Britannia-
metall, Bronze, Messing, Tombak oder ähn
lichen Legirungen, auch in Verbindung mit
anderen Materialien, soferne sie nicht unter
höher belegte Leder- od. Kurzwaaren fallen
Metalltücher, feine, das ist von 20 Kettenfäden
und darüber auf 2 Cm.; Schreibfedern ; mit
Gespinnstfäden übersponnener Draht . . .
Jn der Ausfuhr frei.
Kg.
100
Zoll
allge
meiner
ft. ' kr.
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traga-
mässiger
kr.
100 6 —
100
100
100
100
100
100
100
8
10
15
5
10
12
15
281
Deutschland.
pfg.
Mk.
-fg. i
Kg.
Mk.
Ku])fer und andere nicht besonders genannte
unedle Metalle, Legirungen aus unedlen
Metallen, anderweitig nicht genannte, und
Waaren daraus:
(i) Kupfer in rohem Zustande, oder als Bruch:
Kupfer- und andere Scheidemünzen . . .
100