XLI. Fahrzeuge.
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Tarifmässige Benennung
Schweden.
.Alaschinen, Geräthe und Werkzeuge, nicht |
besonders aufgeführte | „ .
Dampfmaschinen und Dampfkessel . , [
Nähmaschinen |
Feuerspritzen mit Zugehör 100 Kronen Werth .
In der Ausfuhr frei.
Türkei.
Maschinen aller Art vertragsm. vom Werthe 8"o.
In der Amfuhr frei.
Zoll
Krön. Oere
!
Krön. Oere
XLI.
288!
289 i
2901
291
292
293
294
295
Fahrzeuge.
13d:
13f
13d
Oesterreich Ungarn.
Strassenfahrzeuge :
Lastwagen und Lastschlitten
Personenwagen ohne Leder- und Polsterarbeit
* V
Anmerkung: Für Schlitten ist hei Kr. 2S9 die HSlfte,
^bei Nr, 290 zwei Drittel der Gebühr zu zahlen.
Eisenbahnfahrzeuge (auch Tramwaywagen) :
Güterwagen
Ungepolsterte Personenwagen
Gepolsterte „
Schiffe :
Hölzerne (auch mit Eisen- und Kupferbeschlag)
Eiserne, auch aus anderen unedlen Metallen,
Dampfschiffe ]
Anmerkung zu Nr. 294 u. 29.1 : Utensilien zum Schifffahrts-
betnebe (z. B. Segel und Segelstangen. Anker und Anker
ketten, Scbiirsseile, BeiscbifTei, insoweit deren Anzahl den
gewöhnlichen Bedarf nicht überschreitet, werden nicht ge-
son^rt verzollt. Andere Inventarstocke, sowie bei Uampf-
schii^n die liampAnaschinen unterliegen der gesonderten
tariOnassigen Verzollung.
In der Amfuhr frei.
Kg.
100
1 Sik.
Kg.
100
100
100
fl. kr,
3 —
25 —
30
per Tonne
I Tragfähig
keit
- : 40
kr.
Deutschland.
Wagen (zwei- und mehrrädrige) und Schlitten: j' !
von Holz, rohe, ungefärbte ; 100
dgl. gefärbte, gefirnisste, gebeizte, polirte !' j
oder lack irte i 100'
dgl. mit Eisenbeschlag, Federn etc,; die
Menge des verarbeiteten Eisens wird abge
schätzt und als Eisenwaare, der IIolz-
bestandtheil aber als Wagnerarbeit etc, tarifirt.
dgl. zum landwirthschafthchen Betriebe, rohe,
ungefärbte, auch mit Eisenbeschlag ... ! 100
Anmerkung: Sind derartige Wagen mit eisernen Achsen 1'
versehen, so sind die letzteren dem Gewichte nach abzu- '
schätzen und als Eisenwaaren zu verzollen. Il
Mk. : Pfg.
3 ' —
10 —
3 —
die Tonne
tlOOO Kg.)
Tragfähigk.
— 40
Mk.
Pfg.