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XLIII. Instrumente, Uhren, Kurzwaareu.
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XLIIL Instrumente, Uliren, Kurzwaareu.
Tarifmässige Benennung
II
Zoll
allge
meiner
Ver
trags-
mässiger
298 j
I
299 j
300
Oesterreich Ungarn.
Instrumente:
Präcisions-Instrumente zu wissenschaftl. Zwecken
(astronomische, mathematische, physikalische,
chirurgische), ohne Rücksicht auf die Mate
rialien, aus denen sie angefertigt sind, frei.
Instrumente für den allgemeinen Gebrauch:
u) optische : Operngucker, Perspective, gefasste
Augengläser, Loupen und dergl
h) nicht besonders benannte
Die unter Xr. 299 a und b genannten
Waaren, sofern sie nicht unter höher be
legte Kurzwaaren fallen.
Musikalische Instrumente
Kg.
fl. ; kr.
Ï100
1100
125 —
50 -
100 10 —
fl. kr.
10 —
302
• '
303 I
304
305
Uoc|
307
308
309
I
I
Uliren:
Taschenuhren :
a) mit goldenen oder vergoldeten Gehäusen ,
b) mit silbernen oder versilberten Gehäusen .
c) mit anderen Gehäusen
Gehäuse zu Taschenuhren :
(() goldene oder vergoldete
h) silberne oder versilberte
Anmerkung: Andere Gehänge zn Taeebennhren nach Ue-
eebaffenheit des Materiales.
Uhrwerke zu Taschenuhren
Ordinäre hölzerne Hänguhren und derlei Uhr
werke; Uhrfournituren
Uhren und Uhrwerke, nicht besonders benannte,
sofern sie nicht unter höher belegte Kurz
waaren fallen
Thurmuhren und deren Bestandtheile . . . .
Kurzwaaren, feinste:
Gold- und Silberarbeiten, Juwelierwaaren und
alle nicht besonders benannten Arbeiten,
ganz oder theilweise aus edlen Metallen,
echten oder unechten Perlen oder Korallen,
gefassten Edelsteinen; Gold- und Silber-
gespinnste, Arbeiten daraus, sowie aus Gold-
und Silberdrähten
Echtes Blattgold und. Blattsilber ; Draht und
Blech aus edlen Metallen ; Arbeiten aus
echt vergoldeten od. versilberten leonischen
Gespinnsten oder Drähten
Kurzwaaren, feine:
Waaren, nicht besonders benannte, aus unedlen
Metallen, echt vergoldet od, versilbert oder
mit Gold oder Silber belegt; Waaren aus
Halbedelsteinen, auch gefasst; unechte Perlen,
künstliche Zähne, Perrückenmacherarbeiten .
Stück!
1
1
1
1
Kg.
100
100
100
100
100
100
1 —
— 50
— ' 30
— 70
— j 20
I
— ' 30
30 ! —
50 ; —
10 i —
300 I
200 -
100