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XLIII. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren.
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Tarifniässige Benennung
11
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312
313
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315
316
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Oesterreich-Ungarn.
Waaren aus oder mit Elfenbein, Perlmutter,
Schildpatt, Bernstein, Gagat
Kinderspielwaaren und andere nicht besonders
benannte Waaren in Verbindung:
a) mit Seidenwaaren, Spitzen, künstlichen
Blumen (Nr. 171), zugerichteten Schmuck
federn
h) mit anderen Webe- und Wirkwaaren . .
Kurzwaaren, gemeine:
Waaren aus Meerschaum, Lava, Celluloid und
ähnlichen künstlichen Schnitzstoffen und
Schnitzstoffimitationen
Herren- und Frauenschmuck-, Nippes- und
Toilettegegenstände aus unedlen Metallen,
auch Eisen und Stahl, fein gearbeitet, auch
vernickelt, vernirt, emaillirt; derlei Gegen
stände aus animalischen und vegetabilischen
Schnitzstoffen oder Hartgummi; Arm- und
Halsbänder aus Glas und Stein; Fächer;
Fassungen für Operngucker, Perspective und
Augengläser; Stahlperlen, Metallperlen, auch
vergoldet, versilbert oder vernirt ....
Unechte, leonische Gespinnste und Arbeiten
daraus, dann Arbeiten aus unechten koni
schen Drähten
Stickereien auf anderen Stoffen als Webe- und
Wirkwaaren; Waaren aus bossirtem Wachse;
Arbeiten aus Goldschlägerhäutchen ; Darm
saiten und alle übersponnenen Saiten , .
Die unter Nr. 309 bis 315 genannten
Waaren, sofern sie nicht zu höher belegten
Kurzwaaren gehören oder besonders taritirt
sind.
Regen- und Sonnenschirme :
a) aus Seide
5) aus anderen Stoffen
ln der Ausfuhr frei.
Deutschland.
Instrumente und Instrumententheile, ohne Rück
sicht auf die verwendeten Materialien: .
1. musikalische
2. astronomische, chirurgische, optische, mathe
matische, chemische (für Laboratorien), phy
sikalische frei.
Anmerkung 1 : Mechanische Instrumente, welche nicht in
den vorstehend unter 2 bezeichneten gehören oder durch
das Waaren-Verzeichniss ausdrücklich ausgenommen sind,
werden wie Maschinen behandelt.
Anmerkung 2: Zn den chirurgischen Instrumenten gehören
alle einfachen oder zusammengesetztem Apparate und Werk
zeuge (ohne Rücksicht auf das Material), welche zur
Ausführung chirurgischer Untersuchungen und Operationen
Kg.
100
100
kr.
100 ¡TOO
100 I 50
100
100
100
100
stück
1
1
Kg.
100
50 ! —
50
50
50
— i 48
— I 24
I
Mk. Pfg.
30
fl. kr.
Mk.
48
24
Pfg.