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XLIII. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren.
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Tarifniässige Benennung
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310
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312
313
314
315
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Oesterreich-Ungarn.
Waaren aus oder mit Elfenbein, Perlmutter,
Schildpatt, Bernstein, Gagat
Kinderspielwaaren und andere nicht besonders
benannte Waaren in Verbindung:
a) mit Seidenwaaren, Spitzen, künstlichen
Blumen (Nr. 171), zugerichteten Schmuckfedern
h) mit anderen Webe- und Wirkwaaren . .
Kurzwaaren, gemeine:
Waaren aus Meerschaum, Lava, Celluloid und
ähnlichen künstlichen Schnitzstoffen und
Schnitzstoffimitationen
Herren- und Frauenschmuck-, Nippes- und
Toilettegegenstände aus unedlen Metallen,
auch Eisen und Stahl, fein gearbeitet, auch
vernickelt, vernirt, emaillirt; derlei Gegenstände
aus animalischen und vegetabilischen
Schnitzstoffen oder Hartgummi; Arm- und
Halsbänder aus Glas und Stein; Fächer;
Fassungen für Operngucker, Perspective und
Augengläser; Stahlperlen, Metallperlen, auch
vergoldet, versilbert oder vernirt ....
Unechte, leonische Gespinnste und Arbeiten
daraus, dann Arbeiten aus unechten konischen
Drähten
Stickereien auf anderen Stoffen als Webe- und
Wirkwaaren; Waaren aus bossirtem Wachse;
Arbeiten aus Goldschlägerhäutchen ; Darmsaiten
und alle übersponnenen Saiten , .
Die unter Nr. 309 bis 315 genannten
Waaren, sofern sie nicht zu höher belegten
Kurzwaaren gehören oder besonders taritirt
sind.
Regen- und Sonnenschirme :
a) aus Seide
5) aus anderen Stoffen
ln der Ausfuhr frei.
Deutschland.
Instrumente und Instrumententheile, ohne Rücksicht
auf die verwendeten Materialien: .
1. musikalische
2. astronomische, chirurgische, optische, mathematische,
chemische (für Laboratorien), physikalische
frei.
Anmerkung 1 : Mechanische Instrumente, welche nicht in
den vorstehend unter 2 bezeichneten gehören oder durch
das Waaren-Verzeichniss ausdrücklich ausgenommen sind,
werden wie Maschinen behandelt.
Anmerkung 2: Zn den chirurgischen Instrumenten gehören
alle einfachen oder zusammengesetztem Apparate und Werkzeuge
(ohne Rücksicht auf das Material), welche zur
Ausführung chirurgischer Untersuchungen und Operationen
Kg.
100
100
kr.
100 ¡TOO
100 I 50
100
100
100
100
stück
1
1
Kg.
100
50 ! —
50
50
50
— i 48
— I 24
I
Mk. Pfg.
30
fl. kr.
Mk.
48
24
Pfg.