Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XLIII.  Instrumente,  Uhren,  Kurzwaaren.

Zoll

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Tarifniässige  Benennung

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Oesterreich-Ungarn.
Waaren  aus  oder  mit  Elfenbein,  Perlmutter,
Schildpatt,  Bernstein,  Gagat
Kinderspielwaaren  und  andere  nicht  besonders
benannte  Waaren  in  Verbindung:
a)  mit  Seidenwaaren,  Spitzen,  künstlichen
Blumen  (Nr.  171),  zugerichteten  Schmuckfedern ­

h)  mit  anderen  Webe-  und  Wirkwaaren  .  .
Kurzwaaren,  gemeine:
Waaren  aus  Meerschaum,  Lava,  Celluloid  und
ähnlichen  künstlichen  Schnitzstoffen  und
Schnitzstoffimitationen
Herren-  und  Frauenschmuck-,  Nippes-  und
Toilettegegenstände  aus  unedlen  Metallen,
auch  Eisen  und  Stahl,  fein  gearbeitet,  auch
vernickelt,  vernirt,  emaillirt;  derlei  Gegenstände ­
  aus  animalischen  und  vegetabilischen
Schnitzstoffen  oder  Hartgummi;  Arm-  und
Halsbänder  aus  Glas  und  Stein;  Fächer;
Fassungen  für  Operngucker,  Perspective  und
Augengläser;  Stahlperlen,  Metallperlen,  auch
vergoldet,  versilbert  oder  vernirt  ....
Unechte,  leonische  Gespinnste  und  Arbeiten
daraus,  dann  Arbeiten  aus  unechten  konischen ­
  Drähten
Stickereien  auf  anderen  Stoffen  als  Webe-  und
Wirkwaaren;  Waaren  aus  bossirtem  Wachse;
Arbeiten  aus  Goldschlägerhäutchen  ;  Darmsaiten ­
  und  alle  übersponnenen  Saiten  ,  .
Die  unter  Nr.  309  bis  315  genannten
Waaren,  sofern  sie  nicht  zu  höher  belegten
Kurzwaaren  gehören  oder  besonders  taritirt
sind.
Regen-  und  Sonnenschirme  :
a)  aus  Seide
5)  aus  anderen  Stoffen
ln  der  Ausfuhr  frei.
Deutschland.
Instrumente  und  Instrumententheile,  ohne  Rücksicht ­
  auf  die  verwendeten  Materialien:  .
1.  musikalische
2.  astronomische,  chirurgische,  optische,  mathematische, ­
  chemische  (für  Laboratorien),  physikalische ­
  frei.
Anmerkung  1  :  Mechanische  Instrumente,  welche  nicht  in
den  vorstehend  unter  2  bezeichneten  gehören  oder  durch
das  Waaren-Verzeichniss  ausdrücklich  ausgenommen  sind,
werden  wie  Maschinen  behandelt.
Anmerkung  2:  Zn  den  chirurgischen  Instrumenten  gehören
alle  einfachen  oder  zusammengesetztem  Apparate  und  Werkzeuge ­
  (ohne  Rücksicht  auf  das  Material),  welche  zur
Ausführung  chirurgischer  Untersuchungen  und  Operationen

Kg.
100

100

kr.

100  ¡TOO
100  I  50

100

100
100
100

stück
1
1

Kg.

100

50  !  —

50
50
50

—  i  48
—  I  24
I
Mk.  Pfg.

30

fl.  kr.

Mk.

48
24

Pfg.
            
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