Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XLllI. Instrumente, Uhren, Kurswsaren. 
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Deutschland. 
unmittelbar dienen, als : chirurgische Bestecke, dergleichen 
Messer, Scheeren, Si^en, Zangen. Lanzetten. Feilen, 
Nadeln. Schrauben, Spritzen (auch Irriga teure, Clysopompes), 
Schröpfköpfe, Beobachtungsspiegel. EinfQhrungsrohre, Ka 
theter, Inhalationsapparate etc. 
Anmerkung 3: Zn den chemischen Instrumenten sind nur 
solche zu rechnen, welche bei chemischen Untersuchungen 
zu Ermittelungen, Bestimmungen od. Messungen unmittelbar 
dienen, z. B. Ar&ometer, Büretten, Instrumente zu Spectral- 
beobacbtnngen, Polarisationsinstrumente, Thermometer. 
Goniometer, Vaporimeter etc. 
Anmerkung 4: Als musikalische Instrumente sind auch 
solche, deren Benutzung eine besondere Fertigkeit nicht 
Toraussetzt (z. B. Pfeifen etc.), sowie alles dergleichen 
Kinderspielzeug zu behandeln. 
Uhren : 
Taschenuhren 
Stutz- (Stand- u. Stock-), Wanduhren, Pendel 
uhren, Regulatoruhren, Weckeruhren in Ver 
bindung mit Zeituhren und sogenannte Reise 
uhren, soweit sie nicht durch ihre Verbin 
dungen unter Nr. 20 a fallen 
Thurmuhren < , . 
als Nebensache in Gemälden frei. 
Uhrfedern und Uhrschlagfedern 
Uhrfoumituren von unedlem Metall 
ganz oder theilweise von edlem Metall . . 
Uhrzeigerwerke (elektrische und andere), be 
stehend aus Zifferblatt mit Zeigern und 
einem Gehäuse mit dem zur Drehung der 
Zeiger erforderlichen Räderwerke, welches 
letztere mittelst einer besonderen Vorrich 
tung (Leitungsdraht, Achse etc.) durch eine 
räumlich getrennte Uhr mit vollständigem 
Triebwerk in Bewegung gesetzt wird, wie 
Uhrwerke 
Uhrzifferblätter aus unedlen Metallen .... 
von Email in Verbindung mit unedlen Metallen 
von edlen Metallen 
von unedlen echt vergoldeten oder versilberten 
oder ir.it Gold oder Silber belegten Metallen 
hölzerne, siehe Holzwaaren. 
andere nach Beschaffenheit des Materials. 
Anmerkung: Die Vergoldung der .schmalen Kinfassreifeii 
und Ziffern, sowie ähnliche unwesentliche Verzierungen von 
Ubrziflerblättem aus unedlen Metallen bleiben bei der 
Tariflrung ausser Betracht. 
Kurze Waaren, Quincaillerien etc.: 
a) Waaren, ganz oder theilweise aus edlen 
Metallen, echten Perlen, Korallen oder Edel 
steinen gefertigt; echtes Blattgold und Blatt 
silber 
h) 1, Waaren. ganz oder theilweise aus Bern 
stein, Celluloid. Elfenbein, Gagat, Jet, 
Lava, Meerschaum, Perlmutter u. Schild- 
Kg. 
Mk. Pfg. 
Mk. : Pfg. 
1001,600 — 
1001200 
100 II 10 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
100 
I 60 
I 60 
200 
100 
60 1 - 
60 1 — 
60 — 
600 — 
200 i — 
'600 —
	        
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