Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

i

I  Post  des
jOrig.-Tarifes

XLIII.  Instrumente,  Uhren,  Korzwaaren.

355

Tarifmässige  Benennung

Russland.
niesser,  photographische  Apparate,  sowie
Brillen,  Lorgnetten,  Fernrohre  und  Operngucker ­
  in  Einfassung  aus  ordinärem  Material,
mit  den  Kisten,  Futteralen,  Büchern  u.  dgl.,
in  welchen  sie  verpackt  sind,  zusammen
gewogen
Anmerkung:  Brillen,  Lorgnetten  und  Operngucker  in
Gold-,  Silber-  und  Platinseinfassung  werden  laut  §  159
verzoll  ;  in  Einfassung  aus  Perlmutter,  Schildpatt,  Elfenbein ­
  und  dergleichen  werthvollen  Materialien,  sowie  mit
Verzierungen  ans  Email,  mit  Vergoldung  und  Versilberung
—  laut  §  227,  Punkt  1.

13

Zoll

allgemeiner ­


tragsmiaaiger


Pud

Rubel  Kop,
i

6  !  60

Rubel

Kop.

i  234

Uhrmacherwaaren  :
1.  Uhrwerke,  zusammengestellt  zu  Taschenuhren, ­
  sowie  zu  Wand-,  Kamin-,  Reise-  und
Tischuhren,  ohne  Gehäuse  oder  getrennt
vom  Gehäuse,  in  welchem  sie  eingeführt
werden

;  Stück
1

i
!

75

Anmerkung:  Die  äusseren  Gehäuse  solcher  Uhren
unterliegen  der  Zollgebühr  je  nach  dem  Material,  aus
welchem  sie  gemacht  sind;  wenn  aber  das  Uhrwerk
nicht  ans  dem  Gehäuse  genommen  werden  kann,  so
werden  die  Uhren  zusammen  mit  dem  Gehäuse  gewogen
und  je  nach  dein  Material  des  Gehäuses  verzollt.

!

159

2,  Taschenuhren  und  Chronometer,  goldene
und  vergoldete  jeder  Art
3,  Taschenuhren  und  Chronometer,  silberne
und  andere  aller  Art,  mit  Ausnahme  der
goldenen  und  vergoldeten
4,  Hölzerne  Uhren  ohne  äusseres  Gehäuse,
blos  mit  einem  Zifferhlatte
5,  Thurmuhren
6,  Uhrwerktheile  jeder  Art,  nicht  zusammengestellt, ­
  als:  Federn,  Räder,  Zeiger,  Böden,
Zifferblätter,  Uhrschlüssel  (mit  Ausschluss
der  goldenen  und  silbernen,  g  159)  und
Bestandtheile  von  Carcellampen,  zu  Uhrwerken ­
  gehörige  Glöckchen,  die  auf  Uhrwerken ­
  zusammen  importirt  werden  .  ,  .
Fabrikate  aus  Gold,  Silber  und  Platina:
1.  Goldarbeit  jeder  Art,  Juwelierarbeit  aus
Gold,  ohne  Edelsteine,  sowie  mit  jeder  Art
echten  und  unechten  Edelsteinen,  Perlen
u.  dgl
2.  Silber-  und  Vermeil-  (vergoldetes  Silber)
Arbeiten  jeder  Art,  Juwelierarbeit  aus  Silber,
mit  oder  ohne  Vergoldung,  sowie  mit  jeder
Art  echten  und  unechten  Edelsteinen,  Perlen ­
  u.  dgl  •  .  .  .  .
3.  Platinasachen  jeder  Art
4.  Posamentierarbeit  ans  Gold,  Silber  und
Rauschgold,  zu  Draht  gezogenes  und  gesponnenes ­
  Gold,  Lahn,  Flitter  und  ähnliche ­
  Verzierungen,  sowie  Bänder  aus  Gold
und  Silber

1
1
1
1

Pfd.
1

1

1  I  45

-1  ¡I  !|
16  '  50

-  10

33

2  '  20  i
18  i  15  ;
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