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I Post des
jOrig.-Tarifes
XLIII. Instrumente, Uhren, Korzwaaren.
355
Tarifmässige Benennung
Russland.
niesser, photographische Apparate, sowie
Brillen, Lorgnetten, Fernrohre und Operngucker
in Einfassung aus ordinärem Material,
mit den Kisten, Futteralen, Büchern u. dgl.,
in welchen sie verpackt sind, zusammen
gewogen
Anmerkung: Brillen, Lorgnetten und Operngucker in
Gold-, Silber- und Platinseinfassung werden laut § 159
verzoll ; in Einfassung aus Perlmutter, Schildpatt, Elfenbein
und dergleichen werthvollen Materialien, sowie mit
Verzierungen ans Email, mit Vergoldung und Versilberung
— laut § 227, Punkt 1.
13
Zoll
allgemeiner
tragsmiaaiger
Pud
Rubel Kop,
i
6 ! 60
Rubel
Kop.
i 234
Uhrmacherwaaren :
1. Uhrwerke, zusammengestellt zu Taschenuhren,
sowie zu Wand-, Kamin-, Reise- und
Tischuhren, ohne Gehäuse oder getrennt
vom Gehäuse, in welchem sie eingeführt
werden
; Stück
1
i
!
75
Anmerkung: Die äusseren Gehäuse solcher Uhren
unterliegen der Zollgebühr je nach dem Material, aus
welchem sie gemacht sind; wenn aber das Uhrwerk
nicht ans dem Gehäuse genommen werden kann, so
werden die Uhren zusammen mit dem Gehäuse gewogen
und je nach dein Material des Gehäuses verzollt.
!
159
2, Taschenuhren und Chronometer, goldene
und vergoldete jeder Art
3, Taschenuhren und Chronometer, silberne
und andere aller Art, mit Ausnahme der
goldenen und vergoldeten
4, Hölzerne Uhren ohne äusseres Gehäuse,
blos mit einem Zifferhlatte
5, Thurmuhren
6, Uhrwerktheile jeder Art, nicht zusammengestellt,
als: Federn, Räder, Zeiger, Böden,
Zifferblätter, Uhrschlüssel (mit Ausschluss
der goldenen und silbernen, g 159) und
Bestandtheile von Carcellampen, zu Uhrwerken
gehörige Glöckchen, die auf Uhrwerken
zusammen importirt werden . , .
Fabrikate aus Gold, Silber und Platina:
1. Goldarbeit jeder Art, Juwelierarbeit aus
Gold, ohne Edelsteine, sowie mit jeder Art
echten und unechten Edelsteinen, Perlen
u. dgl
2. Silber- und Vermeil- (vergoldetes Silber)
Arbeiten jeder Art, Juwelierarbeit aus Silber,
mit oder ohne Vergoldung, sowie mit jeder
Art echten und unechten Edelsteinen, Perlen
u. dgl • . . . .
3. Platinasachen jeder Art
4. Posamentierarbeit ans Gold, Silber und
Rauschgold, zu Draht gezogenes und gesponnenes
Gold, Lahn, Flitter und ähnliche
Verzierungen, sowie Bänder aus Gold
und Silber
1
1
1
1
Pfd.
1
1
1 I 45
-1 ¡I !|
16 ' 50
- 10
33
2 ' 20 i
18 i 15 ;
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