XLIII. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren.
361
Zoll
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282e
291
292
Spanien.
Instrumente :
Pianofortes
Anmerkung: Die Kasten der Fortepianos mit ihren
Saitenlezügen zahlen den diesen entsprechenden Zollsatz,
auch wenn sie nicht zusammen mit den übrigen Stücken
eingehen, welche verbunden das eigentliche musikalische
Instrument bilden.
Harmoniums und Orgeln mit schwellenden
und abnehmenden Tönen
Taschenuhren, goldene
„ aus Silber und anderen Metallen
Gewichtuhren, ordinäre und Weckeruhren . .
Gehwerke für Wand- und Tafeluhreu, fertige,
mit oder ohne Gehäuse, sowie Chronometer
Anmerkung: Die Gehäuse, Consolen, Glasglocken und die
übrigen Bestandtheile werden wie fertige Waaren nach dem
Zollsätze des entsprechenden Materials verzollt. Roh gear
beitete Gehwerke für Wand- oder Tischuhren und Messing-
theile derselben zahlen den Zollsatz der Position 49, d. i.
Uetallwaaren. Die roh gearbeiteten Bestandtheile unterschei
den sich dadurch, dass sie nur grob und mit der Feile Zu
rich! et sind, die Echappements fehlen, die Zeiger nicht
angepasst sind und das letzte Rad nicht gezahnt ist. Im
Falle, dass die Geh werke in den Gehäusen, Consolen etc.
ankommen und der Importeur sie zur Untersuchung nicht
trennen will, nimmt man 1 Kg. als Gewicht des Gehwerks
mit dem Zifferblatte an und der Rest wird in der im vor
hergehenden Paragraphe angegebenen Art verzollt.
Gold, Silber und Platin:
Gold in Geräthen und Scbmucksachen, auch
in Verbindung mit Perlen oder Edelsteinen
Silber in Geräthen und Schmucksachen, auch
in Verbindung mit Perlen oder Edelsteinen
Gold, Silber oder Platin in anderer Bear
beitung
Kurzwaaren :
Putz- und Schmucksachen aller Art, ausge
nommen goldene und silberne
(Zoll, so lange der Vertrag mit Frankreich
besteht, auf alle Vertrags Staaten anwendbar.)
Waaren aus Bernstein, Gagat, Schildpatt,
Korallen, Elfenbein, Perlmutter ....
Waaren aus Meerschaum, Email, Horn, Fisch
bein, Knochen und Nachahmungen der unter
Post 274 aufgeführten Materialien . . .
Etuis aus feinem Holz, Leder mit seidenem
Futter und andere ähnlicher Art, mit und
ohne Füllung zum Schreiben, zum Nähen,
zum Putz und zur Aufnahme von Parfüme
rien, Flüssigkeiten und Esswaaren . . .
liegen- u. Sonnenschirme mit seidenem Ueberzug
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten An
wendung findet, so lange der Vertrag mit
Frankreich besteht
Dergleichen mit Ueberzug aus anderem Stoff
Zoll, welcher auf die Vertragsstaaten An
wendung findet, so lange der Vertrag mit
Frankreich besteht
In der Ausfuhr frei.
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Pesetas
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50
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Pesetas
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1 50
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3 50
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6 85
2 50
5 50
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