Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Ü

XLlll.  Instrumente,  Uhren,  Kurzwaaren.

363

Tarifmässige  Benennung

11

allgemeiner ­


1  1

tragsmàssiger


Schweden.
c)  musikalische:
1.  Floten,  Klarinetten  und  Oboen  .  .  .
2.  Guitarren,  Lauten,  Violinen,  Violoncellos, ­
  Contrabässe,  Waldhörner,  Trompeten, ­
  Post-  und  Signalhörner,  Trommeln, ­
  Pauken,  Claviere,  Positive  und
Harfen
3.  Pianofortes  ,  tafelförmige  ,  aufrechtstehende, ­
  sogenannte  Cabinetflügel  .  .
4.  Flügel
5.  Spieldosen  .•  •  •
Anmerkung  zu  5:  Besteht  die  Einfassung
ans  Gold  oder  Silber,  Schildpatt,  so  werden  selbe
nach  diesem  Materiale  verzollt.
6.  Orgeln,  Harmoniums  und  Physharmonikas
  100  Kronen  Werth

stück'

Krön.

1
1
1
IKg.

Anmerkung:  Nicht  besonders  aufgeführte  Instrumente
werden  so  verzollt,  wie  diejenigen,  mit  welchen  sie  die
grösste  Aehnlichkeit  haben.  Instrumente,  welche  durch
ihre  geringe  Grösse  und  durch  ihre  Beschaffenheit  deutlich
als  Spielzeug  zu  erkennen  sind,  werden  auch  nur  als  solches ­
  verzollt.
Uhren  und  Zugehör:
Taschenuhren  mit  Goldkapsel  ....
„  mit  Kapseln  von  anderem  Metall
Uhrgehäuse  allein  werden  nachjenem  Metall
verzollt,  aus  welchem  sie  angefertigt  sind.
Schiffschronometer
Wand-  und  Stutzuhren  in  Futteralen,  von
Bronze  oder  anderen  Metallen,  dgl.  von
Alabaster  oder  Porzellan
dgl.  von  Holz  oder  anderem  Materiale  .  .
Uhrfutterale  (Kästen)  allein  ,  Uhrgewichte,
dgl.  Thurmuhren  oder  Theile  derselben  werden ­
  nach  dem  Materiale  verzollt,  aus  welchem ­
  sie  bestehen.
Lose  oder  uncingefasste  Uhrwerke  oder  Bestandtheile
  einer  Uhr,  nicht  besonders  aufgeführt ­

Kurzwaaren:
Gold,  bearbeitetes
Goldschmiedarbeiten
Silber,  bearbeitetes
Gold-  und  Silberdrabt,  dann  vergoldeter,  versilberter ­
  oder  plattirter
Gold-  und  Silbergespinnste,  als:  Cantillen,
Flimmern,  Fransen,  Borten,  Quasten,  Tressen,
Schnüre  u.  dgl.,  anders  nicht  besonders  benannte ­
  von  Gold  und  Silber,  echte  und  unechte ­

Blattgold  und  Blattsilber,  echtes  und  unechtes,
Musiv-,  Puder-  und  Unzengold
Bijouteriewaaren  von  anderem  Materiale  als
Gold  und  Silber,  aus  einem  oder  aus  verschiedenen ­
  Stoffen  bestehend,  sowie  Arm-1


60
100
2

Oere

Krön.  Oere

Stücl
1
1

IKg,

50

70
47

50

1  :  —

70
47

70
35

40
35
            
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