Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Ü 
XLlll. Instrumente, Uhren, Kurzwaaren. 
363 
Tarifmässige Benennung 
11 
allge 
meiner 
1 1 
trags- 
màssiger 
Schweden. 
c) musikalische: 
1. Floten, Klarinetten und Oboen . . . 
2. Guitarren, Lauten, Violinen, Violon 
cellos, Contrabässe, Waldhörner, Trom 
peten, Post- und Signalhörner, Trom 
meln, Pauken, Claviere, Positive und 
Harfen 
3. Pianofortes , tafelförmige , aufrecht 
stehende, sogenannte Cabinetflügel . . 
4. Flügel 
5. Spieldosen .• • • 
Anmerkung zu 5: Besteht die Einfassung 
ans Gold oder Silber, Schildpatt, so werden selbe 
nach diesem Materiale verzollt. 
6. Orgeln, Harmoniums und Physharmo- 
nikas 100 Kronen Werth 
stück' 
Krön. 
1 
1 
1 
IKg. 
Anmerkung: Nicht besonders aufgeführte Instrumente 
werden so verzollt, wie diejenigen, mit welchen sie die 
grösste Aehnlichkeit haben. Instrumente, welche durch 
ihre geringe Grösse und durch ihre Beschaffenheit deutlich 
als Spielzeug zu erkennen sind, werden auch nur als sol 
ches verzollt. 
Uhren und Zugehör: 
Taschenuhren mit Goldkapsel .... 
„ mit Kapseln von anderem Metall 
Uhrgehäuse allein werden nachjenem Metall 
verzollt, aus welchem sie angefertigt sind. 
Schiffschronometer 
Wand- und Stutzuhren in Futteralen, von 
Bronze oder anderen Metallen, dgl. von 
Alabaster oder Porzellan 
dgl. von Holz oder anderem Materiale . . 
Uhrfutterale (Kästen) allein , Uhrgewichte, 
dgl. Thurmuhren oder Theile derselben wer 
den nach dem Materiale verzollt, aus wel 
chem sie bestehen. 
Lose oder uncingefasste Uhrwerke oder Be- 
standtheile einer Uhr, nicht besonders auf 
geführt 
Kurzwaaren: 
Gold, bearbeitetes 
Goldschmiedarbeiten 
Silber, bearbeitetes 
Gold- und Silberdrabt, dann vergoldeter, ver 
silberter oder plattirter 
Gold- und Silbergespinnste, als: Cantillen, 
Flimmern, Fransen, Borten, Quasten, Tressen, 
Schnüre u. dgl., anders nicht besonders be 
nannte von Gold und Silber, echte und un 
echte 
Blattgold und Blattsilber, echtes und unechtes, 
Musiv-, Puder- und Unzengold 
Bijouteriewaaren von anderem Materiale als 
Gold und Silber, aus einem oder aus ver 
schiedenen Stoffen bestehend, sowie Arm- 
1 
60 
100 
2 
Oere 
Krön. Oere 
Stücl 
1 
1 
IKg, 
50 
70 
47 
50 
1 : — 
70 
47 
70 
35 
40 
35
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.