Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XLIV.  Kochsalz,

Tarifraässige  Benennung

IS

Zoll

“i”'

Schweden.
bänder,  Busennadeln,  Ringe,  Petschafte,
Schnallen,  Uhrhaken  etc
Anmerkung:  Ein  Gewichtsabzug  für  Schachteln,  Futterale
oder  Karten,  an  welche  die  Waare  befestigt  ist,  wird  nicht
gemacht.
Waaren  aus  Walross
n  r  Schildpatt
„  „  Bernstein,  Perlmutter,  uneingefasst
r  „  „  eingefasst,
jedoch  nicht  in  Gold  oder  Silber
„  „  Bernstein  und  Perlmutter,  in
Gold  und  Silber  gefasst  .  .  .
Perrückenmacherarbeiten
Meerschaumpfeifenköpfe,  echte  oder  unechte  .
Perlen,  andere  als  echte  und  Glasperlen  .  .
Saiten  von  Metall  frei.
Regen-  und  Sonnenschirme  von  Seide  oder
Halbseide
dgl.  von  anderen  Stoffen
Regen-  und  Sonnenschirmgestelle  ....
Ueberzüge,  zugeschnittene,  wie  die  Stoffe,
aus  denen  sie  bestehen,  Futterale  zu  Regenschirmen, ­
  von  Zeug,  lose,  werden  wie  das
Zeug  mit  10»/o  Aufschlag  verzollt.
Wachswaaren  vom  Werthe  lO^'o.
Darmsaiten,  auch  übersponnen
Nadeln  aller  Art,  auch  von  Gold  oder  Silber
Karkassen  oder  Karkassendraht  oder  -Band  .
Spielsachen,  andere  als  von  Holz  ....
Masken  und  Larven
Waaren  aus  Celluloid
In  der  Ausfuhr  frei.
Türkei.
Pianos,  Lhren,  Kurzwaaren,  Spielzeug,  Regenund
  Sonnenschirme,  Gold-  und  Silberwaaren
vertragsmässig  vom  Werthe  8%.
In  der  Ausfuhr  frei.

Kg.

1
1
1
1
Stück
1
1
IKg.

Kron.i  Oere
—  I  80
1  20
5  —
—  ¡  80
—  I  80

40
20
18

1  Sik.
IKg,

-  i  75
-  I  25
-  i  85

1  i  20
—  I  40
1  ;  10
1  1  50
—  I  25
—  I  80

Krön.

Oere

XLIV.  Kochsalz.

317

Oesterreich-Ungarn.

Kochsalz  (Meer-,  Sud-  und  Steinsalz,  Salzsoole,
Salzlauge  und  Meerwasser)  [nur  gegen  besondere ­
  Bewilligung]
Anmerkungen:  1.  In  Fällen  einer  ausnahmsweieen  Kinfuhrhewilligung
  beträgt  die  Licenzgebühr  für  100  Kg.  netto
Kochsalz  9  fl.  38  kr.,  für  100  Kg.  netto  Kreuznacher  Mutterlauge ­
  1  fl.  88  kr.  2.  Auf  Grund  ärztlicher  Zeugnisse  kann
die  gebührenfreie  Einfuhr  von  Meerwasser  zu  Heilzwecken

Kg.

100

fl.  kr.

—  84

fl.  kr.
            
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