Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XLIV. Kochsalz, 
Tarifraässige Benennung 
IS 
Zoll 
“i”' 
Schweden. 
bänder, Busennadeln, Ringe, Petschafte, 
Schnallen, Uhrhaken etc 
Anmerkung: Ein Gewichtsabzug für Schachteln, Futterale 
oder Karten, an welche die Waare befestigt ist, wird nicht 
gemacht. 
Waaren aus Walross 
n r Schildpatt 
„ „ Bernstein, Perlmutter, uneingefasst 
r „ „ eingefasst, 
jedoch nicht in Gold oder Silber 
„ „ Bernstein und Perlmutter, in 
Gold und Silber gefasst . . . 
Perrückenmacherarbeiten 
Meerschaumpfeifenköpfe, echte oder unechte . 
Perlen, andere als echte und Glasperlen . . 
Saiten von Metall frei. 
Regen- und Sonnenschirme von Seide oder 
Halbseide 
dgl. von anderen Stoffen 
Regen- und Sonnenschirmgestelle .... 
Ueberzüge, zugeschnittene, wie die Stoffe, 
aus denen sie bestehen, Futterale zu Regen 
schirmen, von Zeug, lose, werden wie das 
Zeug mit 10»/o Aufschlag verzollt. 
Wachswaaren vom Werthe lO^'o. 
Darmsaiten, auch übersponnen 
Nadeln aller Art, auch von Gold oder Silber 
Karkassen oder Karkassendraht oder -Band . 
Spielsachen, andere als von Holz .... 
Masken und Larven 
Waaren aus Celluloid 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Pianos, Lhren, Kurzwaaren, Spielzeug, Regen- 
und Sonnenschirme, Gold- und Silberwaaren 
vertragsmässig vom Werthe 8%. 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
1 
1 
1 
1 
Stück 
1 
1 
IKg. 
Kron.i Oere 
— I 80 
1 20 
5 — 
— ¡ 80 
— I 80 
40 
20 
18 
1 Sik. 
IKg, 
- i 75 
- I 25 
- i 85 
1 i 20 
— I 40 
1 ; 10 
1 1 50 
— I 25 
— I 80 
Krön. 
Oere 
XLIV. Kochsalz. 
317 
Oesterreich-Ungarn. 
Kochsalz (Meer-, Sud- und Steinsalz, Salzsoole, 
Salzlauge und Meerwasser) [nur gegen be 
sondere Bewilligung] 
Anmerkungen: 1. In Fällen einer ausnahmsweieen Kin- 
fuhrhewilligung beträgt die Licenzgebühr für 100 Kg. netto 
Kochsalz 9 fl. 38 kr., für 100 Kg. netto Kreuznacher Mutter 
lauge 1 fl. 88 kr. 2. Auf Grund ärztlicher Zeugnisse kann 
die gebührenfreie Einfuhr von Meerwasser zu Heilzwecken 
Kg. 
100 
fl. kr. 
— 84 
fl. kr.
	        
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