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XLIV. Kochsalz,
Tarifraässige Benennung
IS
Zoll
“i”'
Schweden.
bänder, Busennadeln, Ringe, Petschafte,
Schnallen, Uhrhaken etc
Anmerkung: Ein Gewichtsabzug für Schachteln, Futterale
oder Karten, an welche die Waare befestigt ist, wird nicht
gemacht.
Waaren aus Walross
n r Schildpatt
„ „ Bernstein, Perlmutter, uneingefasst
r „ „ eingefasst,
jedoch nicht in Gold oder Silber
„ „ Bernstein und Perlmutter, in
Gold und Silber gefasst . . .
Perrückenmacherarbeiten
Meerschaumpfeifenköpfe, echte oder unechte .
Perlen, andere als echte und Glasperlen . .
Saiten von Metall frei.
Regen- und Sonnenschirme von Seide oder
Halbseide
dgl. von anderen Stoffen
Regen- und Sonnenschirmgestelle ....
Ueberzüge, zugeschnittene, wie die Stoffe,
aus denen sie bestehen, Futterale zu Regen
schirmen, von Zeug, lose, werden wie das
Zeug mit 10»/o Aufschlag verzollt.
Wachswaaren vom Werthe lO^'o.
Darmsaiten, auch übersponnen
Nadeln aller Art, auch von Gold oder Silber
Karkassen oder Karkassendraht oder -Band .
Spielsachen, andere als von Holz ....
Masken und Larven
Waaren aus Celluloid
In der Ausfuhr frei.
Türkei.
Pianos, Lhren, Kurzwaaren, Spielzeug, Regen-
und Sonnenschirme, Gold- und Silberwaaren
vertragsmässig vom Werthe 8%.
In der Ausfuhr frei.
Kg.
1
1
1
1
Stück
1
1
IKg.
Kron.i Oere
— I 80
1 20
5 —
— ¡ 80
— I 80
40
20
18
1 Sik.
IKg,
- i 75
- I 25
- i 85
1 i 20
— I 40
1 ; 10
1 1 50
— I 25
— I 80
Krön.
Oere
XLIV. Kochsalz.
317
Oesterreich-Ungarn.
Kochsalz (Meer-, Sud- und Steinsalz, Salzsoole,
Salzlauge und Meerwasser) [nur gegen be
sondere Bewilligung]
Anmerkungen: 1. In Fällen einer ausnahmsweieen Kin-
fuhrhewilligung beträgt die Licenzgebühr für 100 Kg. netto
Kochsalz 9 fl. 38 kr., für 100 Kg. netto Kreuznacher Mutter
lauge 1 fl. 88 kr. 2. Auf Grund ärztlicher Zeugnisse kann
die gebührenfreie Einfuhr von Meerwasser zu Heilzwecken
Kg.
100
fl. kr.
— 84
fl. kr.