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XMV. Kochsalz,
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1 massiger
I
Tarifmässige Benennung
II
229
673
49
Frankreich.
Secsalz, Sudsalz u. Steinsalz, roh od. gereinigt,
mit Ausnahme des weissen :
«) zu Land über die belgische und luxem
burgische Grenze
b) zu Land über die anderen Grenzen . . .
c) zur See über den Canal la Manche und über
den Ocean
d) zur See durch das Mittelländische Meer
Seesalz, Salinensalz (Sudsalz) und Steinsalz, ge
reinigt, weiss :
a) zu Land über die belgische und luxem
burgische Grenze
b) zu Land über die anderen Grenzen . . .
c) zur See über den Canal und den Ocean
ã) zur See über das Mittelländische Meer . .
Anmerkung: Die Zölle umfassen nicht die inländische
Verbrauchssteuer.
In der Ausfuhr frei.
Griechenland.
Salz, See- und Steinsalz in der Einfuhr verboten.
In der Ausfuhr frei.
Italien.
Meer- und Steinsalz in der Einfuhr verboten.
In der Ausfuhr
Niederlande.
Salz, roh, und Steinsalz frei.
„ raffinirt
Meersalz
In der Ausfuhr frei.
Salz
Kg.
100
100
100
100
100
100
I 100
r 100
Frc. Cent.
Portugal.
In der Ausfuhr frei.
Rumänien.
Steinsalz und alles durch Verdampfung gewonnene
Salz verboten.
In der Ausfuhr frei.
Russland.
Salz jeder Art:
1. zur See und zu Land eingeführtes, mit Aus
nahme der unten benannten Orte ....
2. in den Häfen des Gouvernements Archangel
3. in den Häfen des Schwarzen und Asowschen
Meeres verboten.
In der Attsfuhr frei.
Tonne
1
Kg.
100
100
Liter
1
Pud
Lira
Gld.
12
12
74
60
74
Cent.
22
Cents
Kets
0008 12
Rubel Kop.
— ! 20
— i 10
Frc. Cent.
3 —
— 74
2 60
— i 74
4 —
— 74
4 —
— 74
Lira Cent.
Gld. Cents :
Reis
Rubel Kop