Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XLIX. Literarische und Kunstgegenstände. 
401 
Zoll 
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Tarifmässige Benennung 
13 
350 
351 
352 
24 
Oesterreich-Ungarn. 
Gemälde, d. i. Gemälde auf Holz und unedlen 
Metallen, nicht lackirt, auf Leinwand und 
Stein, dann auch Originalbilder und Zeich 
nungen auf Papier frei. 
Bilddruckplatten aus unedlen ^Metallen, Stein 
oder Holz frei. i 
Statuen (auch Büsten und Thierfiguren), sowie ; 
Basreliefs und Hautreliefs aus Steinen, in ' 
Stücken, schwerer als 5 Kg., dgl. Statuen, | 
Büsten und Thierfiguren aus Metall oder j 
Holz, jedoch mindestens in natürlicher ; 
Grösse, frei. 
Anmerkungen: 1. Gebundene Hucber, Bilderwerke etc. 
oder auf Leinwand oder Pappe aufgezogene Karten und 
Bilder sind nach Xr :i48 und :<49 zu behandeln : gehören | 
aber die Einbände ihrer Beschaltenheit nach zu den Kurz- , 
waaren. so sind derlei Bücher. Bilderwerke etc. als Kurz- ¡ 
waaren zu verzollen. Einbände. Mappen, Cartons u. dgl., | 
in welche Bücher, Bilder etc. eingelegt oder eingeschoben 
sind, werden nach Beschaffenheit des Materiales behandelt. 
2. Eingerahmte Bilder (Nr. :J49 sind nach Beschaffenheit , 
des Materiales der Hnhmen zu behandeln. Bei Gemälden 
(Nr. 3.50) in Rahmen werden die letzteren separat nach | 
ihrer Beschaffenheit verzollt; im Falle die Trennung un- i 
thnnlich erscheint, ist die Hälfte des Gesammtgewichtes | 
nach Beschaffenheit des Rahmens zu verzollen. i 
3. Von der Zollfreiheit für Bilder und Gemälde sind j. 
alle solche Gegenstände ausgeschlossen. bei welchen die i| 
darauf angebrachten Bilder oder Gemälde nur als Aus 
schmückung oder Nebensache zu betrachten sind und 
welche demgemäss nicht lediglich als Bilder, sondern äugen- |¡ 
scheinlich zu gewöhnlichen Gebrauchszwecken dienen. 
Hierher gehören beispielsweise : Bemalte Tapeten, Rouleaux, !■ 
Decken, Briefpapiere, Tassen u. dergl., welche nach Be- |i 
schaffenheit des Materiales zu verzollen sind. I| 
Jn der AuKfiihr frei. ' 
Deutschland. I| 
Literarische und Kunstgegenstände: 
a) Papier, beschriebenes (Acten und Manu- 
scripte), Bücher in allen Sprachen, Kupfer- 
Stiche, Stiche anderer Art, sowie Holz- ¡ 
schnitte, Idthographien und Photographien, j 
geographische und Seekarten, Musikalien, ¡¡ 
Farbendruckbilder, Lichtbilder, alle vor 
benannten Bilder auch illuminirt, lackirt, , 
mit Gold- oder Silberblatt belegt oder auf 
Pappe oder stärkerem Papier, Leinwand 
u. dgl. aufgezogen, auch solche mit durch 
schlagenen Bandverzierungen fiei. 
b) gestochene Metallplatten, geschnittene Holz- " 
Stöcke, sowie lithographische Steine mit 
Zeichnungen, Stichen oder Schrift, alle j 
diese Gegenstände zum Gebrauch für den 
Druck auf Papier frei. :| 
c) Gemälde und Zeichnungen, Statuen von 
Marmor und anderen Steinarten, Statuen i 
von Metall, mindestens in natürlicher Grösse, j| 
; 
II 
I 
Uolttr, General-Zolltarif. 
26
	        
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