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Post des
Orig.-Tarifes
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XLIX. Literarische und Kuustgegenstände.
T a r i f m ä s s i P e Benennung
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Medaillen, Gemälde mit Uhrwerken, wenn
selbe als Nebenbestandtheil zu betrachten
sind, frei.
Kalender frei.
Anmerkung : Von der Zollfreiheit für Bilder sind alle
solche Gegenstände ausgeschlossen, bei welchen die darauf
angebrachten Bilder oder Gemälde nur als Ausschmückung,
beziehentlich als Nebensache zu betrachten, und welche
demgemäss nicht lediglich als Bilder, sondern angenschein-'
lieh auch zu anderen Zwecken vei-wendbar sind. Zu solchen
Gegenständen gehören beispielsweise: gemalte, lithographirte,
mit eingebrannten Photographien versehene,
bedruckte etc. Waaren aus Glas, Porzellan, Steingut, Thon,
Stein, Holz und anderen Schnitzstoifen, Papier. Pappmasse,
Metallen etc., wie Geßsse, Geschirre, Deckel, Pfeifenköpfe,
Täfelchen und Plättchen zu Brochen und anderem Schmuck,
Lichtschirme, Tischplatten, Fliesen, Buchzeichen, Briefpapier
u. dgl. Nur Glasmalereien, welche lediglich als
Gegenstände der Kunst in die allgemeine Kategorie der
Gemälde (gemalten Bilder in Gel, Pastell etc.) fallen, werden
durch den Umstand, dass sie auch noch zu einem anderen
Gebrauche, z. B. zu Fenstern. Verwendung finden,
nicht zollpflichtig. Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen
oder für landesherrliche oder sonstige öffentliche
Kunst-Institute und Sammlungen, auch andere Gegenstände,
welche für Bibliotheken und andere wissenschaftliche
Sammlungen öffentlicher Anstalten , ingleichen Naturalien,
welche für wissenschaftliche Sammlungen eingehen; alterthümliche
Gegenstände (Antiken, Antiquitäten!, wenn ihre
Beschaffenheit darüber keinen Zweifel lässt, dass ihr Werth
hauptsächlich nur in ihrem Alter liegt und sie sich zu
keinem anderen Zwecke und Gebrauche als zu Sammlungen
eignen, worden nach dem Tarifsgesetz. § 9, zollfrei behandelt.
ln der Atinfuhr frei.
Zoll
allgemeiner
tragsmässiger
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Belgien.
Kunstgegonstände und Gegenstände für Sammlungen
frei
Hierunter sind namentlich begriifen: Gemälde
aller Art, Bleistift- und Federzeichnungen
u. 8. w., Statuen von Metall in jeder Grösse,
Statuen von Marmor, Alabaster, Stein,
Gyps, Cement, Muster naturgeschichtlicher
Gegenstände, photographische Proben, uneingerahmt,
numismatische Gegenstände,
Manuscripte, Waffen, Rüstungen und andere
Gegenstände von einer gewissen Antiquität,
u. 8. w.
Erzeugnisse der Bucbdruckerkunst; Bücher und
andere Druck- und Lithographiewerke, Landkarten,
Stiche aller Art, ohne Rahmen,
Älusikalien (gestochene) u. s. w. frei.
In der Ausfuhr frei.
Dänemark.
Bücher, Zeitschriften und Noten mit gedrucktem
und gechriebenem Texte, ohne oder mit
Bildern, welche auf den Text sich beziehen
und zugleich diesem entweder einverleibt
oder mit demselben eingebunden, eingeheftet
oder paginirt sind, frei.