Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XLIX.  Literarische  und  Kunstgegenstände.

401

Zoll

allgemeiner ­


▼ertrags-



Tarifmässige  Benennung

13

350

351
352

24

Oesterreich-Ungarn.
Gemälde,  d.  i.  Gemälde  auf  Holz  und  unedlen
Metallen,  nicht  lackirt,  auf  Leinwand  und
Stein,  dann  auch  Originalbilder  und  Zeichnungen ­
  auf  Papier  frei.
Bilddruckplatten  aus  unedlen  ^Metallen,  Stein
oder  Holz  frei.  i
Statuen  (auch  Büsten  und  Thierfiguren),  sowie  ;
Basreliefs  und  Hautreliefs  aus  Steinen,  in  '
Stücken,  schwerer  als  5  Kg.,  dgl.  Statuen,  |
Büsten  und  Thierfiguren  aus  Metall  oder  j
Holz,  jedoch  mindestens  in  natürlicher  ;
Grösse,  frei.
Anmerkungen:  1.  Gebundene  Hucber,  Bilderwerke  etc.
oder  auf  Leinwand  oder  Pappe  aufgezogene  Karten  und
Bilder  sind  nach  Xr  :i48  und  :<49  zu  behandeln  :  gehören  |
aber  die  Einbände  ihrer  Beschaltenheit  nach  zu  den  Kurz-  ,
waaren.  so  sind  derlei  Bücher.  Bilderwerke  etc.  als  Kurz-  ¡
waaren  zu  verzollen.  Einbände.  Mappen,  Cartons  u.  dgl.,  |
in  welche  Bücher,  Bilder  etc.  eingelegt  oder  eingeschoben
sind,  werden  nach  Beschaffenheit  des  Materiales  behandelt.
2.  Eingerahmte  Bilder  (Nr.  :J49  sind  nach  Beschaffenheit  ,
des  Materiales  der  Hnhmen  zu  behandeln.  Bei  Gemälden
(Nr.  3.50)  in  Rahmen  werden  die  letzteren  separat  nach  |
ihrer  Beschaffenheit  verzollt;  im  Falle  die  Trennung  un-  i
thnnlich  erscheint,  ist  die  Hälfte  des  Gesammtgewichtes  |
nach  Beschaffenheit  des  Rahmens  zu  verzollen.  i
3.  Von  der  Zollfreiheit  für  Bilder  und  Gemälde  sind  j.
alle  solche  Gegenstände  ausgeschlossen.  bei  welchen  die  i|
darauf  angebrachten  Bilder  oder  Gemälde  nur  als  Ausschmückung ­
  oder  Nebensache  zu  betrachten  sind  und
welche  demgemäss  nicht  lediglich  als  Bilder,  sondern  äugen-  |¡
scheinlich  zu  gewöhnlichen  Gebrauchszwecken  dienen.
Hierher  gehören  beispielsweise  :  Bemalte  Tapeten,  Rouleaux,  !■
Decken,  Briefpapiere,  Tassen  u.  dergl.,  welche  nach  Be-  |i
schaffenheit  des  Materiales  zu  verzollen  sind.  I|
Jn  der  AuKfiihr  frei.  '

Deutschland.  I|
Literarische  und  Kunstgegenstände:
a)  Papier,  beschriebenes  (Acten  und  Manuscripte),
  Bücher  in  allen  Sprachen,  Kupfer-Stiche,
  Stiche  anderer  Art,  sowie  Holz-  ¡
schnitte,  Idthographien  und  Photographien,  j
geographische  und  Seekarten,  Musikalien,  ¡¡
Farbendruckbilder,  Lichtbilder,  alle  vorbenannten ­
  Bilder  auch  illuminirt,  lackirt,  ,
mit  Gold-  oder  Silberblatt  belegt  oder  auf
Pappe  oder  stärkerem  Papier,  Leinwand
u.  dgl.  aufgezogen,  auch  solche  mit  durchschlagenen ­
  Bandverzierungen  fiei.
b)  gestochene  Metallplatten,  geschnittene  Holz-  "
Stöcke,  sowie  lithographische  Steine  mit
Zeichnungen,  Stichen  oder  Schrift,  alle  j
diese  Gegenstände  zum  Gebrauch  für  den
Druck  auf  Papier  frei.  :|
c)  Gemälde  und  Zeichnungen,  Statuen  von
Marmor  und  anderen  Steinarten,  Statuen  i
von  Metall,  mindestens  in  natürlicher  Grösse,  j|

;

II

I

Uolttr,  General-Zolltarif.

26
            
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