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zur Prüfung unterbreitet werden. Auch die breitere Öffentlichkeit wird sich
auf Grund der Publikation zum Entwurf äussern können. Wir hoffen, dass
er Zustimmung finden wird. Es besteht die Hoffnung, dass es möglich sein
werde, auf Grund der Beratungen der Kommission alsdann mit möglichster
Beschleunigung den Entwurf des Bundesrates und die Botschaft bereitzustellen,
so dass mit einer baldigsten Vorlage an die eidgenössischen Räte gerechnet
werden darf. Die Kürze des Entwurfes, und seine einfache Gestaltung sollten
eine rasche Beratung und Fertigstellung in der Bundesversammlung erlauben.
Gleichzeitig wird es möglich sein, bei gutem Fortschreiten der Beratungen beim
Bunde und den Kantonen die wesentlichen. Vollziehungsarbeiten vorzubereiten.
Wir sind bei unsern Berechnungen genötigt gewesen, ein bestimmtes Jahr
des Inkrafttretens als Anhaltspunkt zu wählen, und haben vorsichtshalber
das Jahr 1988 in Aussicht genommen. Es sollte uns aber freuen, wenn es
bei allseitig gutem Willen unter den gegebenen Verhältnissen möglich würde,
das Gesetz schon auf das Jahr 1982 bereitzustellen und in Kraft treten zu
lassen, damit wenigstens’ die in diesem Jahre bezogenen Beiträge für die erst-
malige Ausrichtung von Versicherungsleistungen im Jahre 19833 verwendet
werden können. Jedenfalls ist es unser ernster Wille, soweit es an uns liegt, alles
zu tun, um rasch vorwärts zu kommen.
So glauben wir zusammenfassend feststellen zu dürfen, dass die von uns
vorgeschlagene Lösung des Problems der Alters- und Hinterlassenenversicherung
den Lebensverhältnissen und den Bedürfnissen unseres Volkes entspricht.
Gewiss vermag sie nicht alle Wünsche zu erfüllen; das kann keine Vorlage.
Sie hält sich aber an das Erreichbare und Mögliche und wird den Versicherten
im Alter sowie den Witwen und Waisen eine wertvolle Hilfe und Stütze ihrer
Existenz bieten. In bezug auf die Organisation sucht sie gegebene politische
Bedingungen mit technischen Anforderungen eines rationellen Betriebes zu
vereinigen und sucht damit Gefahren zu vermeiden, die dem Werke zum Ver-
hängnis werden könnten. Eine der ‚Leistungsfähigkeit der Beteiligten, Ver-
sicherte, Arbeitgeber und Staat, angepasste Verteilung der Versicherungslast
macht das Projekt für die gesamte Volkswirtschaft wie für die einzelnen in der
Gegenwart und in der Zukunft, soweit diese vom Gesetzgeber überhaupt
überblickt werden kann, tragbar. Die Beschränkung des Entwurfes auf das
Wesentliche und die Einfachheit der Organisation wird die Fertigstellung des
Gesetzes und sein baldiges Inkrafttreten erleichtern und beschleunigen. Wir
geben uns der Hoffnung hin, dass das grosse, schöne Werk, das grösste, das der
Bund je unternommen hat, die Unterstützung aller Kreise finden werde,
denen ernstlich an einem sozialen Fortschritt und an der Erfüllung gegebener
Versprechen gelegen ist.
Bern, den 81. August 1928.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement:
Schulthess.