XI. Fette.
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Tarifmässige Benennung
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dien der Schmelz- beziehungsweise der Erstarrungspunkt
der durch Verseifung daraus gewonnenen
Fettsäuren mindestens 31o (Schmelzpunkt)
beziehungsweise 29o(Erstarrungspunkt)
Beaumur beträgt, ebenso die Schmelzrückstände
(der Schmelzsatz, die Graben, Grieben
oder Griefen) verstanden. Gepresster Talg
(Presslinge, Presstalg) ist der aus dem frischen
Rindstalg nach Ahpressen des weichen, flüssigen
Fettes (Oleomargarin zur Kunstbutterfabrikation)
erhaltene feste Fettstoff in gewöhnlich
tafelförmigen oder gebrochenen flachen
Stücken. Derselbe unterscheidet sich schon
durch den noch stark hervortretenden Talggeruch,
Fettigkeit und Knetbarkeit von der
härteren, trockenen, nahezu geruchlosen Stearinsäure;
in Zweifelsfällen dient zur sicheren
Unterscheidung Salmiakgeist oder Alkohol, in
welchen Stearinsäure gelöst wird, Presstalg
dagegen theilweise ungelöst bleibt.
Palmöl u. Cocosnussöl, festes, vegetabilischer Talg
Bei der Einfuhr zur See .
NB. Unter vegetabilischem Talg (Nr. 70) werden
solche Pflanzenfettstoffe verstanden. welche
eine dem Palmenfett und Cocostalg (Palmbutter,
Cocosbutter) ähnliche Beschaftenheit
haben und wie diese Verwendung finden. Dabin
gehören : Illipeöl (Ellipe- oder Bassiaöl).
Carapaöl, Galambutter (Sheabutter), Masuratalg,
Vateriatalg (Pinientalg, mehr oder weniger
weis s oder gelb), Virolatalg. Tschula oder
chinesischer vegetabilischer Talg (grün oder
grünlichweiss) u. dgl.
Fette und Fettgemenge, nicht besonders benannte,
Fischthran
NB. Als Fette, nicht besonders benannte (Nr. 71),
sind zu tarifiren; Abschöpf-, Abwasch-, Klauen-,
Knochen- und Wollwaschfett, Beinmark, Degras
((järberfett) u. dgl., ferner Fisch- und
Robbenspeck, Oleomargarin, Elain und Elainsäure
(Olein, Oleinsäure) und andere nicht
besonders benannte Fettsäuren,
Wagenschmiere, feste, fette, d. i. Mischungen
fester oder schmieriger Fettsubstanzen, welche
auch Graphit, alkalische Erden, Alkalien, Theer,
Harz- und mineralische Schmieröle, fette Oele
und andere ähnliche Stoffe enthalten können
und bei gewöhnlicher Temperatur mindestens
butterartige schmierige Consistenz haben, sind
gleichfalls nach Nr. 71 zu behandeln.
Flüssige Fette und Fettgemenge, d. i. solche,
welche bei 12« Réaumur keine Consistenz
mehr behalten und nicht namentlich tarifirt
sind, sind wie Oele, fette, res^iective Mischungen
solcher Oele nach Tarifclasse XII zu behandeln.
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