Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XI.  Fette.

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Tarifmässige  Benennung

70

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dien  der  Schmelz-  beziehungsweise  der  Erstarrungspunkt ­
  der  durch  Verseifung  daraus  gewonnenen ­
  Fettsäuren  mindestens  31o  (Schmelzpunkt) ­
  beziehungsweise  29o(Erstarrungspunkt)
Beaumur  beträgt,  ebenso  die  Schmelzrückstände ­
  (der  Schmelzsatz,  die  Graben,  Grieben
oder  Griefen)  verstanden.  Gepresster  Talg
(Presslinge,  Presstalg)  ist  der  aus  dem  frischen
Rindstalg  nach  Ahpressen  des  weichen,  flüssigen ­
  Fettes  (Oleomargarin  zur  Kunstbutterfabrikation) ­
  erhaltene  feste  Fettstoff  in  gewöhnlich ­
  tafelförmigen  oder  gebrochenen  flachen
Stücken.  Derselbe  unterscheidet  sich  schon
durch  den  noch  stark  hervortretenden  Talggeruch, ­
  Fettigkeit  und  Knetbarkeit  von  der
härteren,  trockenen,  nahezu  geruchlosen  Stearinsäure; ­
  in  Zweifelsfällen  dient  zur  sicheren
Unterscheidung  Salmiakgeist  oder  Alkohol,  in
welchen  Stearinsäure  gelöst  wird,  Presstalg
dagegen  theilweise  ungelöst  bleibt.
Palmöl  u.  Cocosnussöl,  festes,  vegetabilischer  Talg
Bei  der  Einfuhr  zur  See  .
NB.  Unter  vegetabilischem  Talg  (Nr.  70)  werden
solche  Pflanzenfettstoffe  verstanden.  welche
eine  dem  Palmenfett  und  Cocostalg  (Palmbutter, ­
  Cocosbutter)  ähnliche  Beschaftenheit
haben  und  wie  diese  Verwendung  finden.  Dabin ­
  gehören  :  Illipeöl  (Ellipe-  oder  Bassiaöl).
Carapaöl,  Galambutter  (Sheabutter),  Masuratalg,
  Vateriatalg  (Pinientalg,  mehr  oder  weniger ­
  weis  s  oder  gelb),  Virolatalg.  Tschula  oder
chinesischer  vegetabilischer  Talg  (grün  oder
grünlichweiss)  u.  dgl.
Fette  und  Fettgemenge,  nicht  besonders  benannte,
Fischthran
NB.  Als  Fette,  nicht  besonders  benannte  (Nr.  71),
sind  zu  tarifiren;  Abschöpf-,  Abwasch-,  Klauen-,
Knochen-  und  Wollwaschfett,  Beinmark,  Degras
  ((järberfett)  u.  dgl.,  ferner  Fisch-  und
Robbenspeck,  Oleomargarin,  Elain  und  Elainsäure
  (Olein,  Oleinsäure)  und  andere  nicht
besonders  benannte  Fettsäuren,
Wagenschmiere,  feste,  fette,  d.  i.  Mischungen
fester  oder  schmieriger  Fettsubstanzen,  welche
auch  Graphit,  alkalische  Erden,  Alkalien,  Theer,
Harz-  und  mineralische  Schmieröle,  fette  Oele
und  andere  ähnliche  Stoffe  enthalten  können
und  bei  gewöhnlicher  Temperatur  mindestens
butterartige  schmierige  Consistenz  haben,  sind
gleichfalls  nach  Nr.  71  zu  behandeln.
Flüssige  Fette  und  Fettgemenge,  d.  i.  solche,
welche  bei  12«  Réaumur  keine  Consistenz
mehr  behalten  und  nicht  namentlich  tarifirt
sind,  sind  wie  Oele,  fette,  res^iective  Mischungen
solcher  Oele  nach  Tarifclasse  XII  zu  behandeln.

Sk

Kg.

1  1

allgemeiner ­


tragsmässiger


kr.

100  ■
100  I'

1  —
—  50

100'

iiil,
            
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