Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XIV. Esswaaren. 
H 
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25pl 
25p2 
15 
13 
T a r i f ni ä s s i g e Benennung 
Deutschland. 
Brot, Backwerk gewöhnliches, Schiffszwieback . 
Kraftmehl, Puder, Stärke, Stärkegummi, Arrow- 
root, Nudeln, Sago, Sagosurrogate, Tapioca 
Fleisch ausgeschlachtetes, frisches und zuberei 
tetes Geflügel und Wild aller Art, nicht 
lebend, Fleischextract, Tafelbouillon . . . 
Fleischwürste wie Fleisch, frisches etc. . . . 
Käse aller Art 
Häringe gesalzen . 
Anmerkung. Häringe, gesalzene, in nicht handelsüblicher 
Verpackung werden per 100 Kg. mit 2 Mark verzollt. 
Fische, nicht anderweitig genannte .... 
„ zubefeitete 
Cacao gemahlener und Cacaomasse .... 
Caviar und Caviarsurrogate 
Kaffeesurrogate mit Ausnahme von Cichorien 
Confituren aller Art : Zuckerwerk, Kuchenwerk 
aller Art, Chocolade u. Chocoladesurrogate, 
alle in Flaschen, Bechern u. dgl. einge 
machten und eingedämpften oder auch ge 
salzenen Früchte, Gewürze, Gemüse, Pilze, 
Trüffeln, Geflügel, Seethiere , zubereiteter 
Senf, Oliven, Kappern, Pasten, Saucen und 
andere ähnliche Gegenstände des feinen 
Tafelgenusses 
Cichorien 
„ gebrannte (geröstete) oder gemahlene 
Anmerkung 1. Als gebrannte (geröstete) und gemahlene 
Cichorien im Sinne der Nr. 25 p 2 des Zolltarifs gelten 
auch solche Cichorien, welche einen Zusatz von Mohrrüben, 
Zuckerrüben, Birnenmehl und ähnlichen im Handel ge 
bräuchlichen Pflanzen- und Wurzeltheilen mit Ausschluss 
von Feigen erhalten haben. 
Anmerkung 2. Bestehen Zweifel über die Richtigkeit der 
Angabe des Declaranten oder Waarenemptangers, nach 
welcher eingeführte Kaffeesurrogate aus gemahlener Cicho- 
rie (beziehentlich mit den in der Anmerkung I genannten 
Zusätzen) bestehen sollen, so tritt, insofern der Beweis 
jener Behauptung von den Betheiligten nicht geführt werden 
kann, die Verzollung nach Nr. 25 m 1 des Tarifes ein. 
ln der Atisfuhr frei. 
Belgien. 
Brot, Schiffszwieback frei, 
Fleisch 
Fleischextract 
Wild und Geflügel 
Fische, einschliesslich der Austern ) 
Fische und Fleisch werden ebenfalls zoll 
frei behandelt (auch in Büchsen), wenn selbe 
mit zoll- und accisefreien Substanzen zu 
bereitet sind. 
Conserven zum Genuss: 
In Branntwein eingelegte einschliesslich der 
Präparate, welche zugleich Alkohol oder 
Zucker enthalten 
frei. 
Zoll 
allge 
meiner 
Kg. Ij Mk. Pfg. 
100 2 — 
I 
100 0 — 
lOOo. 12 
100, 12 
|100 20 
,1Tob. 3 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
100 
3 , 
(30 i 
60 Î 
100 ! 
40 j 
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100 
100 
brutt. 
60 
4 
Kg. 1 Frc. 
100 
ver- 
trags- 
mässiger 
Mk. , Pfg. 
Cent. 
80 - 
Frc. Cent.
	        
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