XJV. Esswaaren.
71
II
fl
Tarifmässige Benennung
Zoll
allge-
meinet
Ter-
trags-
m&uiger
244
243
271
272
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270
277
11
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15
20
27
200
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Italien.
Brot und Schiffszwieback
Teigwaaren aus Weizenmehl (Suppennudeln). .
Teigwerk, d. i. Nudeln und gleichartige, nicht
gebackene Erzeugnisse aus Mehl ....
Fleisch :
a) frisches und Geflügel
Geschlachtete ganze Thiere, mit Aus
nahme deijenigen, welche zum Wildpret ge
hören, unterliegen dem Zolle für frisches
Fleisch, als ob selbe in Stücke geschnitten
wären. ln der Ausfuhr .
h) gesalzen oder geräuchert oder in anderer
Weise zubereitet
Mit Frankreich und Oesterreich .
In der Ausfuhr .
cj gekocht
Feischextract und Bouillontafeln
Käse
In der Ausfuhr
Fische, trockene oder geräucherte
„ in Salzlake
„ marinirte oder in Oel eingelegte . . .
„ präservirte in Büchsen
Caviar und anderer Fischrogen, zubereiteter
Cichorien und jedes andere Kaffeesurrogat:
getrocknet
gemahlen oder auch blos gebrannt ....
Cichorien und jedes andere Surrogat, getrocknet
oder auch gemahlen
Aus Oesterreich .
Chocolade
Confituren und Conserven mit Zucker oder Honig
zubereitet
Theezwieback
Senf flüssig, in Pulver oder eingemacht . . .
Specereien nicht besonders benannte ....
Niederlande.
Fleisch jeder Art und Fleischwürste, frisch und
gesalzen
Fleisch geräuchert und getrocknet
” von Wildpret \ Werthe 5o'o.
„ von Geflügel /
„ von Hammel und Schweinfleisch einge
salzen
Fleisch geräuchert, getrocknet
Speck frischer wie Fleisch.
„ gesalzen
„ geräuchert
Esswaaren aller Art, wie Fleisch, Fische, Gemüse,
Früchte in Schachteln oder Blechbüchsen,
conservirt, hermetisch geschlossen . . .
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