Als Grund dieser Erscheinung wird hauptsächlich die „Konkurrenz"
angegeben. Fast alle Geschäftsinhaber versichern, sie würden den Verkauf
gern unterlassen, wenn nicht die Rücksicht ans die Konkurrenz sie zwinge.
Stichhaltiger scheint die vorgeschützte Rücksichtnahme ans die Bedürfnisse
der Landleule in kleinen Marktstädten.
Als nachteilige Folgen für die Arbeitnehmer wird Verkürzung des
Gehalts genannt, die Angaben schwanken über die Höhe der Kürzungen
von M. 20—300.— jährlich. Auch bezüglich der moralischen Entwicklung
der Gehülfen werden Besorgnisse ausgesprochen. Man fürchte, daß, wenn
den, zunächst nicht ortsansässigen, jungen Leuten der ganze Tag frei ge
geben werde, dieselben dem Hange zum Leichtsinn nachgeben, in schlechte
Gesellschaft geraten, ihre persönlichen Bedürfnisse für Vergnügungen, Aus
flüge rc. steigern, größere Ausgaben machen und vielleicht auch in einzelnen
Fällen der Verführung ausgesetzt werden würden, sich aus Kosten des
Prinzipals schadlos zu halten. Namentlich das weibliche Personal sei bei
größerer Freiheit nur dem Leichtsinn und der Verführung preisgegeben,
wenn dasselbe sich beschäftigungslos herumtreiben werde. In allen Fällen
würde die Disziplin, besonders in großen Städten, sich sehr bald 511m
Schaden der Kaufherrn und der jungen Leute lockern.
Man muß sich darüber wundern, daß dieser Standpunkt zum Teil
von kaufmännischen Vereinen geteilt wird. Die Handlungsgehülfen in der
Stadt Königsberg haben sich für eine möglichst weitgehende Einschränkung
der Sonntagsarbeit ausgesprochen. In anderen, sowohl in großen wie
in kleinen Städten haben sie dies nicht in gleichem Maße gethan. Viele
fürchten einen mehr oder minder erheblichen Lohnausfall und meinen, wenn
sie mehr freie Tage hätten, würden sie nur mehr Geld aus
geben. Die meisten erklärten, sie wären zufrieden, wenn sie alle 14 Tage
einen freien Nachmittag hätten.*)
Die Frage der Regelung der Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe ist
inzwischen durch die in zweiter Lesung gefaßten Beschlüsse des Reichstags zur
Gewerbenovelle zu einem, man darf wohl sagen, im allgemeinen befriedigenden
Abschluß gelangt. Es werden sich demnach voraussichtlich die Resorm-
bestrebungen im Handelsstande in der nächsten Zukunft mehr der Abstellung
von Mißständen in der täglichen Arbeitszeit zuwenden.
Aus den Angaben über die Sonntagsarbeit diirfte aber wohl der
Rückschluß nicht ungerechtfertigt sein, daß auch die tägliche Arbeitszeit,
hauptsächlich im Kleinhandel, manche Härten mit sich bringt. Ob aber im
Handelsgewerbe eine neunstündige Arbeitszeit durchführbar ist, wie sie in
den „Kaufmännischen Blättern" (81,3) gesorden wird, erscheint fraglich. Die
„Kaufmännischen Blätter" machen auch selbst aus die Schwierigkeit der
Durchführung aufmerksam, wenn sie schreiben: „Die Arbeit des Hand
lungsgehülfen ist eine zu verschiedenartige, als daß sich dieselbe in eine
Norm der Zeit zwingen ließe. Der Kassierer im Bankgeschäft, der Reisende,
der Verkäufer im Materialwarengeschäft, der Waterclerk, alle müssen zu so
*) Dieser Eindruck wird wohl nur durch den nichts weniger als objektiv ge
haltenen Gesamtbericht über die fragt. Enquête hervorgerufen.
Der Herausgeber.