thumbs: Die Handelskammern

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auf Vorschlag des Handelsministers vom Präsidenten der Republik 
ernannt. 34 Mitglieder werden aus der Zahl der Handelskammer 
präsidenten genommen, die anderen 26 sind Senatoren, Deputierte 
oder um Handel und Gewerbe verdiente Personen. Der Handels 
minister ist Vorsitzender; er ernennt für jede Sektion zwei Vize 
präsidenten. Eine Anzahl von Ministerialdirektoren hat Sitz und 
beratende Stimme im Conseil. Der Rat wird vom Handelsminister 
nach Bedarf zur Abgabe von Gutachten einberufen. Zölle und 
Handelsverträge, Handels- und Kolonialgesetzgebung, Schiffahrt 
und Hochseefischerei, Auswanderung und Kolonisation sind u. a. 
Gegenstand der Beratungen gewesen. Der Conseil ist berechtigt, 
Personen außerhalb seines Kreises zu hören und mit Genehmigung 
des Ministers Enqueten zu veranstalten. Zur Unterstützung bei 
seinen Arbeiten ernennt der Minister einen Sekretär, welcher mit 
beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt. 
Die Unmöglichkeit, zur Beratung des Ministers den großen 
Conseil in anderen als den wichtigsten Pallen zusammenzube 
rufen, hat im Jahre 1894 zur Bildung eines kleineren Ausschusses 
aus diesem geführt. Die „Commission consultative permanente“ 
steht ebenfalls unter dem Vorsitz des Handelsministers und be 
steht aus den drei Ministerialdirektoren der Zölle, des Außen 
handels, sowie der Konsulate und der Handelsangelegenheiten im 
Ministerium des Aeußeren und 22 Mitgliedern, die teils von den 
im Conseil superieur vorhandenen Senatoren, Deputierten und 
Handelskammerpräsidenten gewählt, zum Teil vom Minister er 
nannt sind. Die Kommission wird vom Minister berufen und 
verhandelt über die gleichen Fragen, wie in besonders wichtigen 
Angelegenheiten der Conseil superieur. Die Sekretäre des Conseil 
versehen ihre Dienste auch bei der ständigen Kommission. 
Wenn es vielleicht erlaubt ist, den Conseil superieur de 
commerce et de l’industrie als eine zentrale Zusammenfassung 
der französischen Handelskammern zu betrachten, so wäre es 
andererseits falsch, das Comite consultatif des Arts et Manu- 
factures für eine Zentralstelle der Chambres consultatives des 
Arts et Manufactures zu halten, mit denen es nichts zu tun hat. 
Es ist im Jahre 1880 dem Handelsministerium zur Prüfung aller 
dem Komitee vom Handelsminister vorgelegten, Handel und 
Industrie berührenden Fragen beigegeben worden. Ihm werden vor 
zugsweise vorgelegt die Fragen der „etablissements insalubres ou 
incommodes“, der Erfinderpatente und der Anwendung und Ab 
änderung von Tarifen und Zollgesetzen und zwar vom technischen 
Gesichtspunkt aus. Der Kreis der ihm übertragenen Fragen ist 
also wesentlich enger als der dem Conseil vorzulegenden, seine 
Tätigkeit aber eine weit intensivere. Allwöchentlich kommt es 
einmal zusammen. Die Mitglieder haben Anspruch auf Anwesen 
heitsgelder. Dem Komitee gehören an sieben hohe Verwaltungs 
beamte, meist Ministerialdirektoren, und sechzehn andere Mit- 
Commission 
consultative 
permanente 
Comite con 
sultatif des 
Arts et Manu 
factures.
	        
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