Ut I. Das kurze Leben einer viel genannten Theorie.
allem auch wird ihm der Glaube an einen mehr oder weniger
der Individualitäten entbehrenden Urzustand aller Völker
Gegenstand des Argwohns sein. Die echte Systematik aber
wird diejenige sein, die sich das Rüstzeug und die Erfahrungen
der Gesschichtswissenschaft angeeignet hat.
Die vorstehenden Erörterungen habe ich „Das kurze Leben
einer viel genannten Theorie“ überschrieben. Damit wollte
ich die Vergänglichkeit so mancher vorzugsweise auf dem Wege
der Vergleichung gewonnenen Theorien andeuten. Geradezu
dramatisch haben sich uns anscheinend glänzender Aufstieg und
rascher Fall jener Theorie dargestellt. Gewiß gibt es auch in
anderen Verhältnissen oft kurzlebige Lehrsätße, einen schnellen
Kreislauf der Ansichten. Aber es scheint mir, daß bei den Theorien,
die hauptsächlich auf die Verwertung von Analogien gestützt
sind, der Fall besonders jäh, der Gegensat zwischen dem An-
spruch auf absolute Geltung und der Art der Begründung be-
sonders grell zu sein pflegt.
Nachtrag.
Ich notiere hier noch einige Äußerungen, die sich sachlich und nament-
lich methodisch mit den obigen Darlegungen berühren. Vortrefflich
ist die Schrift von Alex. A. Tschupro w, Die Feldgemeinschaft (1902);
vgl. meine Besprechung in der Hist. Vierteljahrschrift 1904, S. 61
(daselbst weitere Literatur über die Zadruga usw.). Ganz in unserm
Sinn: R. v. Pöhlmann, Gesch. des antiken Kommunismus und
Sozialismus II, S. 445 ff.; derselbe, Aus Altertum und Gegenwart,
2. Aufl. S. 349; Pesch, Grundlegung der Nationalökonomie, 2.Aufl.
S. 194 ff.; Ratzel, H. Z. 93, S. 39, Die Frage der vergleichenden
Methode in der Rechts- und Wirtschaftsgeschichte wurde schon auf dem
Nürnberger Historikertag (1898) erörtert. Ich machte damals bereits
den Gesichtspunkt geltend, daß die Grundlage aller historischen For-
schung die philologische Interpretationsei (Z. f. Kulturgesch. 1898, S.453).
Gothein stellte folgende These auf: „Die vergleichende Methode in
der Rechts- und Wirtschaftsgesschichte ist eine notwendige Ergänzung
der quellentritischen Methode, führt aber zu Irrtümern, sobald man
ihr allein oder vorwiegend vertraut.“ Z. f. Kulturgesch. 1898, S. 452.
Vgl. auch Gothein, Jahrbücher f. Nationalökonomie 78, S. 8109 ff.
Ungefähr in meinem Sinn sind die trefflichen Bemerkungen von Tröltsch
über die vergleichende Methode in der H.Z. 116, S. 44 gehalten.
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