Full text : Die sociale Lage der Handlungsgehülfen und ihre Verbesserung durch die kaufmännischen Vereine

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des  Staates  eine  große  Anzahl  von  Mitgliedern  ohne  Rücksicht  auf  Alter
und  Geschlecht  zuführte.  Derart  sind  die  staatlichen  Kassen  nicht  als  Gegner,
sondern  als  Ergänzung  der  freien  aufzufassen.  In  der  Praxis  macht  sich
die  Sache  so,  daß  die  schlechter  gestellten  Hülssarbeiter  in  die  staatlichen,
die  besser  gestellten  in  die  mehr  aristokratischen  „freien"  Kassen  gehen,
und  es  ist'deshalb  ganz  folgerichtig,  wenn  auch  freie  kaufmännische  Kassen
für  die  Einbeziehung  der  Handlungsgehülfen  in  die  staatlichen  Versorgungsgesetze ­
  eintreten.  Dadurch  werden  die  Handlungsgehülfen  vor  die  endgültige
Notwendigkeit  gestellt,  sich  entscheiden  zu  müssen.  Die  sogenannten  kleinen
Commis,  also  die  Mehrzahl,  aber  auch  die  am  schlechtesten  zahlende,  pflegt
(wie  z.  B.  in  Leipzig)  die  öffentliche  Kasse  aufzusuchen,  zu  welcher  der
Prinzipal  einen  Teil  des  Beitrages  mitzahlt,  während  die  bessergestellten  sich
dem  Zwang  durch  Eintritt  in  die  freien  Kassen  entziehen  und  diese  dadurch
ebenfalls  stärker  und  leistungsfähiger  nwchen.  Damit  diese  Wirkungen  voll
und  ganz  eintreten,  ist  nur  noch  für  eine  Reform  des  Krankenkassengesetzes
zu  wirken.  Dieses  überläßt  nämlich  bisher  die  Unterstellung  der  Handlungsgehülfen
  unter  das  Gesetz  dem  Belieben  der  Ortsbehörden,  und  noch  lange
nicht  alle  dieser  Behörden  haben  bis  jetzt  die  Einrichtung  öffentlicher  Gehülfenknssen,
  sowie  die  Einführung  des  Kassenzwangs  beliebt.  Es  wäre  deshalb
für  die  Einführung  einer  gesetzlichen  Bestimmung  31t  agitieren,  welche  von
vornherein  die  Erstreckung  des  Gesetzes  auf  Handlnngsgehülsen  ausspricht*).
Das  staatliche  Jnvaliditäts-  und  Altersversorgungsgesetz  hat  dies  schon  gethan, ­
  so  daß  hier  nur  für  eine  Ausbesserung  der  sehr  niedrigen  Leistungen
und  sonstigen  uncoulanten  Bestimmungen  im  Interesse  der  Handlungsgehülfen
zu  wirken  wäre.  Allen  diesen  Versicherungen  muß  sich  endlich  mit  der  Zeit
eine  geregelte  Unterst  ii  tzungfür  st  ellenlos  eHandlungsgehül  sen
anschließen,  da  die  Stellenlosigkeit  immer  mehr  ein  Übel  wird,  gegen  das  sich  der
einzelne  Gehülfe  trotz  der  besten  Qualifikation  so  wenig  zu  schützen  im  Stande  ist,
wie  gegen  Krankheit  und  Unfall.  Hier  hat  die  freie  Initiative  noch  ganz  offenes
Feld',  weil  der  Staat  sehr  richtig,  wie  auf  den  schon  berührten  Gebieten,
so  auch  hier,  erst  das  Entstehen  freiwilliger  Organisationen  abwartet.  Hier
kann  einfach  das  Vorbild  des  Unterstiitzungsverbandes  Deutscher  Bnchdrucker
  zur  Nachahmung  dienen,  welcher  aus  eigenen  Kräften  alle  arbeitslosen ­
  Kollegen  auf  eine  gewisse  Zeit  hinaus  unterstützt,  natürlich  mit
geringeren  Betrügen,  als  dem  vollen  Verdienst,  um  keine  Prämie  auf  die
Faulheit  zu  setzen,  und  mit  der  Auflage,  daß  das  stellenlose  Mitglied  jede
ihm  vom  Verband  angewiesene  Stelle  annehmen  muß,  widrigenfalls  die
Unterstützungsberechtigung  erlischt.  Die  einheitliche  kaufmännische  Stellenvermittlung,' ­
  die  wir  oben  vorgeschlagen  haben,  könnte  für  die  künftige
Arbeitslosenunterstützung  der  Commis  ähnliche  Hilfsdienste  leisten.
Zum  Schluß  die  durchgreifendsten  Mittel,  welche  direkte  gesetzliche ­
  Neuerungen  erfordern  und  für  deren  Begründung  unsere  Darlegung ­
  der  prekären  Lage  der  Gehülfen  und  ihrer  Ursachen  besonders  bestimmt
war.  Wenn  einerseits  immer  weniger  Commis  Aussicht  auf  Selbständig-*)

  Dieser  Forderung  ist  inzwischen  durch  die  Krankenkassennovelle  genügt.  -
'  '  '  Der  Herausgeber.
            
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