fullscreen: Preußisches Landbuch

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Armen- und Arbeitshaus zu Magdeburg. 
Daşşclbe.ist bestimmt a) zur Aufnahme erwerbsunfähiger Einwohner, 
welche nicht m eme andere Versorgungs-Anstalt des Orts aufgenommen 
können; b) zur vorübergehenden Unterbringung verwaiseter oder 
Hulfloscr Kmder; e) zur einstweiligen Unterbringung obdachs- und ar- 
beltsloser, arbeitsscheuer Personen. Die Aufgenommenen werden nach 
ihren Ķrasten theils in der Anstalt, theils außerhalb derselben beschäf 
tigt mit Mahlen und Stoßen von Kaufmannswaaren, Federreißen, Klein 
machen von Holz, Straßenreinigung rc. Von dem Arbeits-Verdienste, 
S;!“ Tarife berechnet und eingezogen wird, erhalten die 
J l,l i CU ,^ cr f oncn einen Theil als Nebenverdienst; 6) zur Aufnahme 
von Irrsinnigen und Geistesschwachen. Die Unterhaltung der Anstalt 
se ka)illch zwischen 10—11,000 Thlr., wozu die Armen-Verwal- 
6—7000 Thlr. zuschießt. — Vermächtniß der Wittwe des Par- 
'ļulier Schulze; das Kapital beträgt 662z Thlr. und sind die Zin- 
bestimmt ^ra- Speisung der in das Armenhaus Aufgenommenen 
Armen- und Krankenhaus zu Porst (Kempen), 
^r Gemeinde mit Hülfe von Schenkungen und Vermächtnissen 
hergestellt. Die Eröffnung desselben im Jahre 1860 ist dadurch cr- 
mog lcht, daß die Geschwister Anna Elisabeth und Gottfried Genneper, 
:íi r Ķcmpen der Gemeinde zu Vorst mittelst Schenkungs-Akte 
ï rt Ehrliche Rente von 50 Thlr., zum Kapital- 
Werthe von 12jO Thlr., und die Gebrüder Ackerwirth Heinrich und 
Peter Gehr, sowie ihre Schwäger Heinrich Gerrctz und Joseph 
Şîeves mittelst Schenkungs-Akt von demselben Tage ein Kapital von 
2000 Thlr. unter der Bedingung schenkten, daß die Armen- und Kranken 
anstalt in dem damals bereits erbauten, jedoch aus Mangel an Fonds 
zur Einrichtung zu 110 Thlr. vermietheten Hause längstens bis zum 
1. Juli 1860 ins Leben gerufen und zwei barmherzige Schwestern 
für die Pflege und Aufwartung der Kranken nicht nur darin aufgenom 
men, sondern auch thätig darin wirken würden. 
Armen-- nnd Waisenhaus der deutsch-reformirten Gemeinde zu Magdeburg. 
Dasselbe befindet sich in einem von König Friedrich Wilhelm II int 
Zahre 1788 geschenkten Hause und hat den Zweck, zur Aufnahme und 
Verpflegung alter abgelebter und dürftiger Gemeindeglieder und zur 
Erziehung von Waisenkindern zu dienen. Die jährliche Einnahme aus 
Kapital-Vermögen und Mieths-Erträgen beläuft sich auf 3000 Thlr. 
Armen- und Waisenhaus der französisch-reformirten Gemeinde zu Magdeburg, 
1710 gestiftet. Aus den Fonds desielben werden eine Anzahl Pen- 
sionaire und Arme theils in dem Hause selbst unterhalten, theils außer 
halb desselben unterstützt. 
Armen- nnd Waisenhaus der wallonisch -reformirten Gemeinde zu Magdeburg, 
seit 1786 abgesondert bestehend und ans den kirchlichen Armen-Fonds 
unterhalten. Kapital-Vermögen 21,000 Thlr.
	        
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