Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

)8  136—137.  Zollamtliche  Untersuchung.
ferner  wenn  di-  Zollgebühr  nicht  nach  dem  rechnungsmäßigen,  sondern
b)  Ziti  SÄÄÄ  we,ent,ich-  UN.
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^Eu>e  besondere  Ansmerlsanüeit  ist  daraus  zu  richten,  ob  d>e  aietjaUmiji
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ihrer  Beschaffenheit  nach  die  hetmliche  Betpaäung  von  Gegenständen
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13.  Jauner  1851,  Nr.  45.  J.  N.  C.  (Vdg.  o.)
e)  Ausmittlung  des  Werthes.  j
137.  Die  Angabe  des  Werthes  der  Gegenstände,  welche  nach
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durch  den  Handelsverkehr  im  Großen  g-wohnlrch  nnrge  etzt  wt
mit  Hinzurechnung  des  zum  Transporte  brs  an  die  Zoll-Lunc
forderlichen  Aufwandes  anzuschlagen..  «• 99  3 ;  8.  •  5^
Die  Sachverständigen  haben  sich,  unter  Verpachtung  1
Eides,  gewissenhaft  zu  änßern,  ob  und  um  welchen  Betrag  der
            
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