<» l lu. Umsturz d. Ordnung durch die Soc.-Demokratie.
behauptet, daß auf Gruud dieses Gesetzes „der durchschnittliche
„Arbeitslohn immer auf deu liothweudigen Lebensunterhalt
„reducirt bleibt, der in einem Bolle gewohnheitsmäßig zur
„Fristung der Existenz und zur Fortpflanzung erforderlich ist."*)
Gewiß ist, daß die FeststeUuug des Arbeitslohnes weder nach
der Willkür des Fabrikanten, noch nach bem Belieben der
Arbeiter erfolgt, fonderli von einem bestimmten Gesetz ab
hängig ist, nach bem Verhältniß von Nachfrage und Angebot
sich regulirt. Gewiß ist auch, daß der nur auf seinen Lohn
beschränkte Arbeiter zu keinem großen Besitz gelangen kann.
Aber eben so falsch ist auch die socialistische Folgerung, daß
das Lohngesctz dem Arbeiter nur die Mittel zur Befriedigung
der nothwendigsten Lebcusnothdurft gewähre, und ihn voll
allem, was darüber hinausgehe, ausschließe. Falsch ist die
Behaliptung, daß mit dem ehernen Lohngesctz and) das sociale
Elend unzertrennlich verbundcri sei. Freiltch der ungelernte
Arbeiter, den zu der von ihm geleisteten Arbeit seine einfache
physische Kraft schon tüchtig macht, wird mit einer Lohnhöhe
zufrieden sein müssen, die ihm den liothweildigcn Lebensunter
halt verschafft. Dagegen diejenigen Arbeiterklassen, welche bei
ihren Arbeitsleistungen mit der eiufachen physischen Kraft nicht
ausreichen, sondern ihre Befähigung hiezu mit größerem oder
geringerem Zeitaufwand haben erlernen müssen, werden vom
Lohngesetz, wie ja die Erfahrung hinreichend bestätigt, in nor-
lualeri Geschäftszeiten nicht auf das Niveau der nothwendig
sten Lebensnothdurst niedergedrückt, sondern je nach den
Leistungen in verschiedenen Abstufuligen darüber hinausgehoben.
Allgemein ist also die Regelung des Lohnes durch das öko-
noulische Gesetz, das den Preis jeder Waare nach dem Ver
hältniß von Angebot und Nachfrage regelt. Allgelnein ist aber
') F. Lafsalle, Offenes Antwortschreiben. S. 13.