Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Die Gütertarife. 
des Wageiiraiiintariis, dass nämlich eigene Decken verwcH^^^ 
oder solche von der Eisenbahn für 1,5 Mark pro 25 
und Stück — d. h. wenn der Wagen voll beladen ist, dh 
Beförderung in 3/^^^ Markpfg. pro Ceiitnei' und Meile — geiniethet werde" 
offenen Wagen ” -rtrU- 
unter eigenen koiiiien, lioiit mail, jeiieii billigen Satz auch für die, gegen Mi 
terungsverhältnisse empfindlichen Güter zu erreichen. Alle"' 
roietheten Decken, diiigs ist die Beförderung in offenen Wagen unter gnte" 
Decken vielfach genügend, und besonders in England werden 
die meisten Güter so befördert. Aber es fällt doch dort dns 
günstigere Klima und die im Durchschnitt erheblich kürzere 
Transportlänge und Dauer sehr ins Gewicht, so dass die 
Analogie für Deutschland keineswegs ganz zutrift’t, viehnel" 
hier volle Sicherheit des Transports viel häufiger Verwe" 
bedeckter Wagen erfordert. Dazu kommt, dass die 
Kosten der Decken keineswegs geringer sind, als die 
renz des Preises für offene und bedeckte Wagen.*) 
letztere betrug nach der preussischen Statistik von 
etwa 650 Mark, was ungefähr dem Preise von 
Decken inclusive Bindestränge, entspricht. Nach statist' 
sehen Ermittelungen **) ist die Benutzungsdauer ein^^ 
Wagens auf 30 Jahr anzunehmen — pro Jahr 15000 
Summa 450000 Kilometer — und also nur bei einer, 
fortdauernde Benutzung gewiss nicht zu gering gegriftß"^', 
Beniitzungsdauer von 6 Jahren pro Decke stellen sich ^1* 
Beschaffungskosten gleich. Hinzu treten noch die nicht "" 
bedeutenden Iteparat urkosten der Decken sowie die stäi'l"®^ 
S. 45 betrug die erzielte Heute des Anlagecapitals im 
schnitt aller preussischen Bahnen nur 4,00 bei den preussis^^^ 
Staatsbahnen sogar nur 3,58 “/o ln Ermässigungen kann unter di G 
Umständen die Aufgabe einer Tarifreiorm nicht wohl liegen. ^ 
■*) ln England offen anerkannt dadurch, dass die Dilfei’^^*^ 
der W agenmiethe für offene und bedeckte Wagen genau der Mißf^® 
eine Decke entspricht. Vergl. Cap. VI., Abschnitt: mileay 
**) Vergl. den für die Generalversammlung des Vereins deutsc 
Eisenbahnverwaltungen vom August 1871, Seitens der Commission ' 
das Wagonregulativ erstatteten Bericht vom u. Juli 1871.
	        
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