24 0 346 —347. Anweisung ausländisch unverzollter Gegenstände.
Einfuhrt) erzollung entzogen wurde, sowol das Recht des Staatsschatzes
auf die Entrichtung der Zollgebühr, als auch das gesetzmäßige
Strafverfahren gegen alle diejenigen, welchen die stattgefundene
Uebertretung als Schuldige oder Theilnehmer zur Last
fällt, ohne Unterschied, ob sie die Durchfuhrerklärung, ausstellten,
und die Bürgschaft für die Durchfuhr leisteten oder nicht
innerhalb des zur Verjährung, insoweit dieselbe überhaupt Platz
greift, festgesetzten Zeitraumes vorbehalten. (§- 180 3. O.)
In den ungarischen Ländern tritt eine Verjährung der
Zollgebühr nicht ein. (§. 159 z. o. ( §. 569 a. u.)
6. Erledigung des Begleitscheines,
a) Bestätigungen der vollzogenen Amtshandlungen.
' 347. Die auf der letzten Seite des Begleitscheines vorgesehenen
Rubriken sollen dazu dienen, das Eintreffen der angewiesenen Waare bei
dem Erledigungsamte und die daselbst gepflogenen Amtshandlungen umständlich
nachzuweisen.
Die Ausfüllung dieser Rubriken geschieht durch Eintragung der dem
Falle angemessenen Bestätigungen. Es ist nämlich in diesen Rubriken zu
bestätigen:
1. Das Einlangen oder die Abgabe des Begleitscheines von einem
Oberbeamten des Erledigungsamtes.
2. Die geschehene Eintragung desselben im Begleitschein-Empfangsregister
von dem mit der Führung dieses Registers beauftragten Beamten.
3. Das Ergebniß der zollamtlichen Untersuchung in dem Umfange,
in welchem dieselbe stattfindet in Bezug auf
a) Verschluß und den äußeren Zustand der Behältnisse,
b) Menge und Gattung der Waaren, von den Beamten und Angestellten,
welche die Untersuchung vorgenommen haben.
4. Das weitere gepflogene Verfahren, nämlich:
a) die geschehene Einfuhrverzollung oder zollfreie Behandlung von dem
Beamten, welcher das Einnahmcregister, oder
b) die erfolgte weitere Anweisung von dem Beamten, welcher das Begleitschein-Ausfertigungsregister
führt, oder
c) die Uebernahme der Waare in die amtliche Niederlage und deren
Eintragung in das Magazinshuch von dem Magazinsbeamten mit
Berufung der betreffenden Verbuchungsnummern und Daten. Wurde
bei der Hinterlegung der Waare in die amtliche Niederlage für die
dem Aussteller der Erklärung obliegenden Verbindlichkeiten eine neue
Sicherstellung geleistet, so ist dieser Umstand in dieser Bestätigung
ausdrücklich anzugeben; endlich
d) bei austretenden Waaren der wirklich erfolgte Austritt von den zur
Ueberwachung desselben berufenen Beamten und Angestellten des
Zollamtes oder Ansagepostens und von den Begleitungs-Individuen,
mit Angabe des Tages und der Stunde des Austrittes und mit