362. Anweisung zum Behufe der Ausfuhr.
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die Summe der Grade des
d) bei Branntwein den Alkoholgehalt und
Alkoholgehaltes der ganzen Sendung;
bei Zucker in Broden das Fabrikszeicken;
Bei Branntwein ist nebst der Angabe
tDct ^ n des G-w«bàch-è derselbe in Empfang er-
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4. Verfahren des Vcrsendungsamtes.
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