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eine Option auf die Carnegie-Werke für 160 Millionen
Dollar bekommen und suchte an Morgan seinen halben An-
teil an den Werken für diese Summe zu verkaufen. Morgan
aber weigerte sich, 160 Millionen Dollar für den halben
Anteil an einem Unternehmen zu zahlen, dessen eigener
Besitzer, Carnegie, kurz vorher geschworen hatte, es besäße
keinen höheren Nutzwert als 75 610 104. Dollar, und dessen
gesamte Aktiva nach der Bilanz der Carnegie-Gesellschaft
vom ı. März 1900 sich auf ıo1 416 802 Dollar beliefen.
Morgan war ein zu alter Geschäfts- und Finanzbär, um
darauf einzugehen — indessen sollte bald die Zeit kommen,
wo diese Weigerung ihm teuer zu stehen kam.
Frick und seine Genossen bei der Transaktion mußten
ihren Mißerfolg beim Verkauf der Option mit über einer
Million Dollar bezahlen, die Carnegie als Buße einstrich,
denn „Geschäft ist Geschäft“. Frick aber war darüber un-
gehalten und verklagte Carnegie aus anderen Gründen
wegen verschiedener Millionen Dollar, die ihm aus den Gel-
dern der Carnegie-Gesellschaft widerrechtlich vorenthalten
würden. Esbraucht nicht gesagt zu werden, daß die Affäreeine
anmutige Sensation abgab; aber Frick hatte offenbar guten
Grund, nachzugeben, da sein Prozeß aussichtslos erschien.
Carnegie schröpft Morgan
Damit drohte ein ruinöser Handelskrieg, in welchem jede
Stahlorganisation versuchen würde, Monopole für gewisse
Produkte, welche die anderen innehatten, ins Wanken zu
bringen. Es war also eine Lebensfrage, alle miteinander
streitenden Korporationen zu vereinigen. „Es war für jeden
klar,“ sagt der Bericht von Herbert Knox Smith, dem
Korporationskommissär der Vereinigten Staaten, „daß eine
derartige Konsolidierung nur erfolgreich sein konnte, wenn
sie die Carnegie-Gesellschaft mit inbegriff, die in der da-
maligen Situation der mächtigste Faktor war, sich seit lan-
gem durch ihre aggressive Taktik hervorgetan und, wie oben
gezeigt wurde, die Krisis beschleunigt hatte. Anderseits
unterliegt es keinem Zweifel, daß viele Stahlinteressenten
Carnegies persönlichen Einfluß als Gefahr für sich und für