Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

leisten. Die Darlehen sind zum jeweiligen Reichsbanksatz
 zu verzinsen. Der Kredit ist im Kalenderjahre
 1927 in den Monaten Juni bis Dezember zeitweise
in Anspruch genommen worden. Der Höchstbetrag
betrug 66500000 RM.
Von den Geldern, die nach der Anleihedenkschrift
1926 mit Hilfe der in den Postscheckguthaben zur
Verfügung stehenden Mittel hei der Reichspostverwaltung
 im Betrage von 100 Millionen RM. und
10 Millionen RM. aufgenommen waren, wurden
am 283. Juli 1927 50 Millionen RM. getilgt Die
restlichen 50 Millionen RM. sowie das Sonderdarlehn
 von 10 Millionen RM. sind mit vierwöchentlicher
 Kündigungsfrist zum Vierteljahresersten
dem Reiche weiterbelassen. Der Zinssatz für das Darlehn
 von 50 Millionen RM. betrug bis zum 380. Juni
1927 % v.H. unter dem jeweiligen Reichsbankdiskont
und vom 1. Juli bis 31. Dezember 1927 5% v.H. Für
das Darlehn von 10 Millionen RM. sind Zinsen zum
Satze von % v.H. unter dem jeweiligen Reichsbankdiskont
 zu zahlen.
Zur Verstärkung der Betriebsmittel der Reichshauptkasse
 gegen Ende des Kalenderjahrs 1927 sind
kurzfristige Darlehen im Höhe von 200 Millionen RM.
aufgenommen worden*). Der Zinssatz für diese Kredityeschäfte
 betrug 7 v.H.

9. Altere in der Abwicklung begriffene Verpflichtungen.

Von den Sehatzanweisungen, die während des
Krieges oder kurz nach diesem zur Sicherung von
Einfuhrkrediten ausgegeben worden sınd, waren am
31. Dezember 1927 noch 25 Millionen hfl. hinterlegt.
Die Einlösung der in Amerika vor Ausbruch des
Krieges mit den Vereinigten Staaten begebenen, auf
Dollar lautenden Schatzanweisungen ist noch nicht
vollständig beendet.

#) Die Rückzahlung dieser Darlehen ist Anfang Januar 1928
aus den Steuereingängen erfolgt.

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