2Ç)g 427. Anweisung im Eisenbahnverkehre mit Ansageschein.
hablen 71 u. 422 die weitere Amtshandlung stattfinden kann, wo dann
mit der Ladungsliste überzeugt. _ . . . _ ...
Auf der Rückseite des Ansagescheines wird der Tag und die Stunde
des Eintreffens bestätigt, di- Nachweisung der weitere» Verbuchung (dt-
gLmer beß ankeifenben ÄmteS an bie ßte^nungß GenfurMórbe gu ßß'
Imißen Wt, (3Sbgb. ^60, fRr. 2) bem Simte, kel^eß denselben außfieKte,
gumcEogenbet. ^ ag^u^ung ber Baarenlabungen in baß @r^
"àUîà ï« ÎS b^Äü^tT-. belegten. zur
Mrunblage für bie Gmgangßabfertigung bienenben Sabungglifien, kerben
bie Sßanren in bie amtl^en Waga^ aufgenommen. _ , .
Das beim Eintrittsamt allenfalls überreichte dritte Exemplar der
2abungßiij'te kirb mit ber HebernaŞmêbeftätigung beß %mteß berfeŞen
ber Eisenbahnverwaltung ausgefolgt. .
3)ur4 bMe aeberna^mßbeftättßunß übernitnmt )ebo4 ber Gtaatß»
iet à"mit^en^Effenbahnz>tg?,> Eingelangten Waaren sind >°scrn- d-r
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Sind die Niederlagen des Zollamtes vom Bahnhe e -ntft-nt ohne mit
diesem durch -in- Schienenbahn in Verbindung zu stehen, so geschieht d,e
Fortschaffung der von den Eisenbahnwagen abgeladenen Waarencollien
nom 8a#ofe ;um Soüamte unter fortkä^renber ^uf^^^^t ber Organe,
fokol der Finanzbehörde, als der Eisenbahnverwaltung aus Wagen der
Eisenbahnunternehmung mit Raumverschluß gegen Ausstellung eines mit
einer neuen nur in einem Exemplare auszufertigenden Ladungsliste zu
belegenden Ansagescheines von Seite der im Bahnhöfe befindlichen Ab
theilung des Zollamtes. Das Letztere stellt die neue Ladungsliste nach
beigefügter Bestätigung des Eintreffens und der weiteren Verbuchung an
cie "sastra m* *• tw*.**
mit Bewilligung des Finanzministeriums von ber Ausstellung neuer kst'
dungslisten Umgang genommen werden. (8- 27 d. B.)
Voii der lediglich zum Behufe der Einlagerung in die zollamtlichen
Maga# angeorbneten Anlegung beß amt(i(^en GoüiemÄerf## an
die Waaren wird abgegangen.
9Benn iebo(& bie Síníegung beß 5DÜamtIi(^en GDÜienberfc^Iuf1eß an
fo(ée^aaren bon berŞartei, kel^e barüber &u berfügen i)at, gekünfcb*
kirb, so Şat biefeíbe &u ge#e§en. (%.@.$.1861, %r.94, 3%b.9Ir.43.)