fullscreen: Die Vereinigte Stahlwerke A.-G.

Die 
Gründergesellschaften 
bleiben bestehen. Eine Produktionsgrundlage behalten in Zu- 
kunft nur noch die Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. und die 
Rheinischen Stahlwerke. Aus produzierenden Werken werden 
größtenteils Finanzgesellschaften. Daraus ergibt sich für die 
Muttergesellschaften der Vorteil, daß in den Bilanzen an Stelle 
ihrer unter den obwaltenden Umständen vielleicht ertraglosen 
Werke Aktien von internationalem Rang treten, die aller 
Voraussicht nach eine gute Rente abwerfen und jederzeit bis 
zu einem gewissen Grade realisierbar sind. 
Die umstehende Tabelle ” gibt einen Überblick über die‘ 
erfolgte Transaktion. 
In der Tabelle sind die übertragenen Anlagen nach den 
Bilanzen der Gründergesellschaften für 1924/25 eingesetzt 
worden. Bei der Gelsenkirchener Bergwerksgesellschaft 
wurde der Wert der bei dieser Gesellschaft verbleibenden 
Zeche Monopol mit 17 Millionen Mark in Abrechnung ge- 
bracht. Diese Zahl dürfte dem Friedenswert entsprechen, 
wobei Neuinvestierungen seit Kriegsbeginn nicht berück- 
sichtigt worden sind. Welche Beteiligungen von den 
Gründergesellschaften auf die Vereinigten Stahlwerke über- 
tragen wurden, darüber kann man vorläufig nur Vermutungen 
äußern. Sicher ist, daß der Phönix seine 50% Beteiligung 
an der Steinkohlengewerkschaft Emscher-Lippe und daß 
Gelsenkirchen und Deutsch-Luxemburg ihre Majoritäts-Betei- 
ligung an der Österreichischen Alpinen Montangesellschaft 
auf die Vereinigten Stahlwerke übereignet haben. 
Die Entschädigung der Gründergesellschaften ist in folgen- 
der Weise vor sich gegangen: Die Vereinigten Stahlwerke 
kauften gegen Aktien der neuen Gesellschaft sämtliche Werks- 
anlagen und alle für deren Betrieb nötigen oder zweckmäßigen 
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