Die
Gründergesellschaften
bleiben bestehen. Eine Produktionsgrundlage behalten in Zu-
kunft nur noch die Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. und die
Rheinischen Stahlwerke. Aus produzierenden Werken werden
größtenteils Finanzgesellschaften. Daraus ergibt sich für die
Muttergesellschaften der Vorteil, daß in den Bilanzen an Stelle
ihrer unter den obwaltenden Umständen vielleicht ertraglosen
Werke Aktien von internationalem Rang treten, die aller
Voraussicht nach eine gute Rente abwerfen und jederzeit bis
zu einem gewissen Grade realisierbar sind.
Die umstehende Tabelle ” gibt einen Überblick über die‘
erfolgte Transaktion.
In der Tabelle sind die übertragenen Anlagen nach den
Bilanzen der Gründergesellschaften für 1924/25 eingesetzt
worden. Bei der Gelsenkirchener Bergwerksgesellschaft
wurde der Wert der bei dieser Gesellschaft verbleibenden
Zeche Monopol mit 17 Millionen Mark in Abrechnung ge-
bracht. Diese Zahl dürfte dem Friedenswert entsprechen,
wobei Neuinvestierungen seit Kriegsbeginn nicht berück-
sichtigt worden sind. Welche Beteiligungen von den
Gründergesellschaften auf die Vereinigten Stahlwerke über-
tragen wurden, darüber kann man vorläufig nur Vermutungen
äußern. Sicher ist, daß der Phönix seine 50% Beteiligung
an der Steinkohlengewerkschaft Emscher-Lippe und daß
Gelsenkirchen und Deutsch-Luxemburg ihre Majoritäts-Betei-
ligung an der Österreichischen Alpinen Montangesellschaft
auf die Vereinigten Stahlwerke übereignet haben.
Die Entschädigung der Gründergesellschaften ist in folgen-
der Weise vor sich gegangen: Die Vereinigten Stahlwerke
kauften gegen Aktien der neuen Gesellschaft sämtliche Werks-
anlagen und alle für deren Betrieb nötigen oder zweckmäßigen
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