Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

XXXVIII

JnhaltS-Verzeichniß.

Dritter  Abschnitt.
Allgemeine  Bedingungen  des  zollpflichtigen  Verkehres  über
die  Zolllinie.
I.  Allgemeine  Bestimmungen.  Seite
1.  Begriff  der  Waaren  und  deren  Eiutheilung  mit  Rücksicht  auf  ihre  Bestimmung  12

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a)  Begriff  der  Waaren
b)  Einteilung  derselben...  •  •  •  •  •  •
2.  Uebertritt  der  Zolllinie  in  Absicht  ans  den  Ort
b)  In  Seehäfen  und  an  Grenzgewassern  M
Uebertritt  de^  Zoll  Inn  e  in  Absicht  auf  die  Zeit  17
a)  Beschränkung  auf  die  TageSzett  —
b)  Ausnahmen
Verbindlichkeit  zur  Erklärung  der  Waare  —
a)  Begriff  der  Erklärung  und  Ort  der  Einbringung  —
b)  Wesen  der  Verbindlichkeit  zur  Erklärung  1»
c)  Zeitpunct  der  Erklärung  —
aa)  Im  Allgemeinen
bb)  Ausnahmen  für  Postwagengnter  —
d)  Hilfsmittel  zur  Abfassung  der  Erklärung

3.

4.

II.  Besondere  Bestimmungen  für  den  Waareneiugang.
1.  Zurücklegung  des  Weges  von  der  Zolllinie  zum  Zollamte.  .  .  .
a)  Regel
b)  Ausnahmen
2.  Reisende
3.  Militärpersonen
4.  Stellung  zu  dem  Ansagcposten
5.  Amtshandlungen  der  Ansageposten  '
a)  Abnahme  der  Papiere
b)  Anweisung  an  daö  Grenzzollamt.  .  -j
c)  Begleitung  der  Waaren
aa)  Regel
bb)  Ausnahmen  .••.••••••*
d)  Verfahren  bei  späterem  Eintreffen  der  Waare  .....
e)  Zeit  des  Abgehens  der  Ladungen  und  der  Amtshandlung
f)  Zurückgesendete  Ansagescheiue
ill.  Bestimmungen  für  den  Verkehr  mit  der  Türkei.
1.  SanitätSbehandlung
2.  Gefällsamtliche  Ueberwachung.  .
a)  Während  der  ReinigungSperiode
b)  Nach  vollendeter  Neinigungsperlode

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IV.  Besondere  Bestimmungen  für  die  Seeküste  und  Grcnzgewässer.
h  Annäherung/  Lavire'n  und  Ankern  kleiner  Fahrzeuge
b)  SchifsSmanifest  ••••;.•  -
aa)  Verbindlichkeit  zu  dessen  Führung
bb)  Ausnahmen
a)  Vorlegung  des  Schiffsmanifcstes  bei  dem  Einlaufen  in  den  Hafen
b)  Erklärung  der  Schiffsladung
aa)  Frist  zu  deren  Einbringung
bb)  Verfahren  nach  deren  Ablauf  .  .
cc)  Ausnahmen  für  erbeutete  Gegenstände

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