482 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
die Freiheit der Handelswege durch die deutschen Fürstentümer
aufrecht, obwohl diese sich von Jahr zu Jahr mehr in sich
festigten. Dies Zusammenhalten auf kommerziellem Gebiete
gab ihnen dann auch noch so viel politischen Einfluß, daß es
gelang, auf längere Zeit noch die Hansestädte Westfalens und
Niedersachsens der Umgarnung und Einverleibung durch die
Landesgewalten zu entziehen. So wurden Quedlinburg und
Halberstadt vor den sächsischen Herzögen, Magdeburg vor dem
GErzbischof, Eimbeck und Göttingen vor den Braunschweigern,
vor allem aber Rostock vor den Herzögen von Mecklenburg ge⸗
schützt. Indes seit etwa 1490 trennten sich die Interessen auch
der sächsischen und der wendischen Städte einschließlich etwa
Bremens, Hamburgs und Lüneburgs. Den Angriffen der
Landesherren gegen die Hansestädte Hildesheim, Goslar und
Hannover trat niemand mehr entgegen; Braunschweig mußte
sich 1492 einem welfischen Schutzherrn unterwerfen. Darauf
machte im Jahre 1498 Bremen den Versuch, der gesamten Hanse
auf einem gemeinen Hansetage seinen Erzbischof als Schutz⸗
herrn aufzudrängen: die innere Zerklüftung der Hanse trat
damit nicht minder zu Tage, wie ihre Unterlegenheit gegen⸗
über dem norddeutschen Fürstentum.
So war gegen Ausgang des 15. Jahrhunderts der Rück—
gang der Hanse nach allen Seiten hin besiegelt. Mochte auch
der hansische Handel, entsprechend der zunehmenden Kultur und
Konsumtionsfähigkeit der Ost- und Nordseevölker, seiner abso—
luten Höhe nach vielleicht noch immer wachsen: das politisch⸗
merkantile Übergewicht zu Lande wie die alte Seeherrschaft
waren gebrochen und der Bund selbst von inneren Gegensätzen
beherrscht: in den Jahren 1476 bis 1494 fand nur noch ein
gemeiner Hansetag statt: der volle Verfall war nur noch eine
Frage der Zeit.
V
Das 16. Jahrhundert und noch ein Teil des 17. Jahr⸗
hunderts umfassen die Periode des langsamen Dahinsiechens
der Hanse. Während im Beginn dieser Zeit die süddeutschen
Großkaufleute einen deutschen Welthandel entwickelten, zeigten