Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

I

XLIV

JnhaltS-Verzeichniß.

Seite
175

Wegbringung  der  Waare  ‘
b)  Im"  Fai?e  die  Waare  vor  dem  Schlüsse  des  Zollverfahrens  mit  einem
Pfandrechte  oder  gerichtlichen  Verbote  belegt  wird

IV.  Duplicate  amtlicher  Bestätigungen.

177

1.  Ansuchen  um  dieselben
3  ÏSÄ  HSSSS'Ä;  2
ausgestellt  werden  •••••••;•  _
4.  Gebühr  für  Ausstellung  von  Duplikaten

Drittes  Hauptstück.
Von  den  Ausfuhrgütern.

180

L  OT r ) m s"rt i ÄT"®«n m8  und  ÄM-nu«  d«  Waaren'  :  .
b)  Amtshandlungen  zur  Ausfuhr  __
2.  Uebernahme  der  Erklärung  ;  ;  ;  _
a)  Im  Allgemeinen  -.  .  .  181
b)  Gestattung  der  mündlichen  Erklärung  __
c)  Erleichterungen  in  der  Erklärung
3.  Prüfung  der  Erklärung  .  -  -  -  —
a)  Minder  wesentliche  Mangel  jgg
b)  Bei  Reisenden  .  .  .  •  •  •  •  •  ;  ‘  *  _
d)  Vttñhren  bei  Verschiedenheit  zwischen  den  Papieren  und  der  Erklärung  —
4.  Zollamtliche  Untersuchung
a)  Vollziehung  derselben  1  !  —
d)  Entdeckung  von  Unrichtigkeiten  in  der  Menge
5  Berechnung  und  Einhebung  der  Gebühren
a)  Allgemeine  Bestimmung  •  ••••;•
-
»  ew  sbsäss“-  -  -
a)  Verbuchung  188
b)  Amtliche  Bestätigung  __
aa)  Art  der  Ausstellung
bb)  Erfordernisse  derselben  '  __
7.  Austritt  der  Waaren  '  '
b]  Wenn  ìûeĢAusfuh  rerklärung  bei  einem  Jnnerlandêamte  erfolgte  .  .  ķ
c)  Auf  Grenzgewässern

186

187
            
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