sich zu übernehmen, ohne eine Hypothek aufnehmen zu müssen,
wenn nämlich die Kinder, sowie sie ihre Grossjährigkeit
erreicht haben, ihre Erbportionen nach den bestehenden Rechtsbestimmungen
für sich in Anspruch nehmen. Auf solch ein belastetes
Gut wird eine Hypothek überhaupt nicht, oder nur zu
Wucherzinsen aufzunehmen sein; oder es kommt zur Subhastation,
um eine Theilung in natura vornehmen zu können. 1 ) Mit
Recht sagte daher Paasehe: «... wir haben beim Rentengütergesetz
halbe Arbeit gemacht... weil wir nicht neben dem Rentengütergesetz
das Anerbenrecht gemacht haben.» 2 ) In gleichem
Sinne erklärte sich Professor Brunner. 3 )
In Fachkreisen äusserte sich immer lebhafter die Überzeugung,
die Bestrebung, dass im Interesse der Sicherung der
Erhaltung der vom geltenden Erbrecht bedrohten Renten- und
Ansiedelungsgüter, das Erbrecht für die beschränkte Zahl dieser
rechtlich und wirtschaftlich besonders gearteten Güter vor der
im Allgemeinen Bürgerlichen Reichsgesetzbuch vorzunehmenden
Reform des allgemeinen Erbrechts, baldigst gesondert geregelt.
werde. Diese Bestrebung kam in der Berliner Agrarkonferenz,
am 31. Mai 1894, in dem Anträge zum Ausdrucke,
welcher für die Rentengüter die baldige Einführung des
zwangsweisen Anerbenrechts als wünschenswerth erklärte.
Der von Conrad, Paasehe und Beutner gestellte
Antrag lautet wie folgt: 4 ) «Für das Rentengut, wie es sich in
Preussen unter dem Rentengütergesetz entwickelt hat, ist baldige
Einführung eines zwangsweisen Anerbenrechts im Interesse
der Erhaltung der neugeschaffenen Besitzungen wünschenswerth.»
Unter solchen Umständen, aber hauptsächlich als Ergebniss
der Verhandlungen der Agrarkonferenz, welche die Nothwendigkeit
der Reform des ländlichen Erbrechtes hervorhoben, beschloss
die preussische Regierung für die Rentengüter eine entsprechende
Änderung der bestehenden erbrechtlichen Bestimmungen,
vermittelst welcher die Erhaltung der Rentengüter auch für
den Todesfall des Eigentümers gesichert werde. 6 ) Und im Jahre
r ) S. die Rede des Generalkommissions-Präsidenten Beutner in der
.Agrarkonferenz (cit. Agrarkonferenz-Bericht S. 235).
2 ) Loc. cit. S. 224.
3 ) Loc. cit. S. 331.
4 ) Cit. Agrarkonferenz-Bericlit. S. 258.
5 ) Denkschrift über die zur Förderung der Landwirtschaft
in den letzten Jahren ergriffenen Massnahmen.
Berlin, 1896. S. 19.