Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

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. Alphabetisches Sachregister. 
à»gen über Gegenstände ihreö Ge- 
werbsbetriebcs, 437. 
Gcwerbsbetrieb, unter Aufsicht gestellter, 
373 ; Bezug der hiezu erforderlichen 
Gegenstände, 447. 
Gewerbsbücher, Beipflichtung zu bereu 
Führung, 376; Regeln für deren Füh 
rung, 377; Einsicht in dieselben, 398; 
Stempelpflicht, 400. \ 
Gewerbsstätte, welche Räume als solche 
betrachtet werden, 373 i Recht der Te- 
fällSbeamten und Angestellten in die 
selbe einzutreten, 392. 
Gelverbs - Nnternehmnngen, Errichtung, 
444. 
Gewerbsverfahren, in amtlichen Nieder- 
lagen, 354. 
Gewicht, dessen Erklärung, 75; Erhebung, 
92; 206; Bemessung des Lagerziuses 
nach solchem, 356. 
Gewichte, Necimentirung, 77. 
Gewichtsunterschiede, Zollbemessung bei 
solchen, 138. 
Gewichtsverlust, Berücksichtigung bei Be 
messung des Lagerzinses, 356. 
Gifte, Aufnahme in die amtliche Nieder 
lage, 345. 
GiltigK'itsdlMcr der Bewilligung zum 
Bezüge von Monopolsgegenständen, 43; 
der amtlichen Bescheinigung, 45. 
Ginrgevo, consularamtlicher Verschluß, 
311. 
Glas darf nach dem Werthe verzollt wer- 
den, 99. 
Glasfabrication, begünstigter Salzbezug 
hiezu, 390. 
Gleichartigleit der Amtshandlung, yo. 
Goldbarren und Golddraht Punziruug, 
109, 416. 
G old w a aren unterliegen der Puuziruug, 
109,416; deren Zollfreiheit, 127; Zurück- 
erstattung der Zollgebühr, 152. 
Grenzbewohner, Verkehrs-Erleichterungen 
für selbe, 15, 87; wie viel dieselben 
Tabak zollfrei einführen dürfen, 44; 
Bezug von Arzneiwaaren, 47 ; wer als 
solcher anzusehen ist, 62. 
Grenzbezirk, Begriff, 3; in diesem gele 
gene Ortschaften sind öffentlich kundzu 
machen, 4; Obliegenheit der zur Wach 
samkeit für die öffentliche Sicherheit 
Verpflichteten, 11; Versendung der 
Waaren 423, 431. 
Grenze, Feststellung gegen Vaicrii, Italien, 
die Schweiz u. preuß. Schlesien, 1. 
Grenzgewässer, Ein- und Ausladung auf 
denselben, 14, 37; Bestimmungen über 
den Verkehr aus selben 37; Waaren- 
Austritt, 189. 
Grenzlinie, Begriff, 1. 
Grenzregnlirungen, 1. 
! Grenzpolizei-Vorschriften, deren Hand- 
habung, 61; bei der Schifffahrt, 311. 
Grenzverhaltnisse des Bodensees, 1. 
Grenzvcrkehr, Erleichterungen, 15, 325, 
420. 
Grenzzollämter, Arten und Bezeichnung 
4; Anweisung von den Ansagepostei,, 22; 
Abgehen der Waaren an dieselben, 22; 
Verständigung derselben von obwalten 
den Bedenken, 23; Veobachtnng^dcr 
Ordnung in der Erledigung der Sen 
dungen 53, Zeitpunct zur Vornahme 
I des Zollverfahrens 54; Uebernahme der 
Erklärung 64, 65; Dauer der Aufbe- 
i Wahrung von Waaren bei selben 89; 
Austritt der Ausfuhrgüter 188, 247 
ļ der Durchfuhrgüter 234, 236, 238. 
I Grundbesitzer, deren Berpflichtung zur 
Ausweisung, 407. 
Grundstücke, durch die Zolllinie getrennte, 
Einfuhr der Erzeugnisse hievon auf 
! Nebenwegen, 15. 
Í Gutachten der Sachverständigen-Eiuho- 
lung, 158; Vergütung der Kosten, 158. 
I Gnthabungen aus Anlaß eines Rechnnngö- 
BersiopeS, Behandlung, 156. 
: Hñbschñftcil der Einwanderer, Erklärung 
ş 75, 196: Beschaubefund, 112; Zollbe 
freiung, 121; Untersuchung, 208. 
Häfen, s. Seehäfen. 
Hascnabgabcn, wann zn entrichten, 36; 
Betrag, 135. 
Haftung für die Erklärung, Begriff, 82; 
des Ausstellers 82, des Waaren- und 
Schiffführers, 83; des Empfängers, 84; 
der Beamten, 151, 153, 155, 354; für 
die Zollgebühr, 159, 204 : für die Güter- 
anweìsiliig, 197; für die richtige Stel 
lung der Waaren, im inneren Ver 
kehre 266; der Eisenbahn-Verwaltun- 
gcn 803 ; der SchifffahrtS - Unterneh- 
Mlingeii, 309; für den Lagerzins 357. 
Hastllllgscrļlärllttgett für die Anweisung 
I 203. 
Handel, türkischen Unterthanen tractai 
! mäßig bewilligter, 35; mit ausländischem 
Zucker 382; mit ausländischen Baiiin- 
wollgarnen, 383; Bewilligung hiezu int 
Grenzbezirke 444. 
Handelsagenten, Verbot bereit Vermitt 
lung bet dem Tabakbeznge 43. 
' Handelsgüter, Ordnung in der Erledi 
gung, 53. 
Ì Handelsleute, sichere und bekannte, wer 
als solche zn betrachten, 198, 199 tür 
kische, sind den inländischen gleich zu 
achten, 200; Leistling der Sicherstel 
lung bei der Anweisung ausländischer 
unverzollter Waaren, 201; im inneren 
Verkehre, 267.
	        
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