Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

JnhaltS-Berzeichniß. 
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Zweiter Abschnitt. 
Maßregeln zur Ueberwachung des Verkehrs. 
3m Zollgebiete überhaupt. 
1. Forderung von Auskünften im Waarentrausporte . 
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3. Durchsuchungen 
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me,/ wird ^ bei ^ enon ' õei welcher die Durchsuchung vorgenom- 
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5. %'%"8en über ©eföMmmu,wen . . : : ' E? 
a) Ort der Einbringung...... ^01 
b) Gebrauch derselben....'.’ — 
c) Aeußere Erfordernisse 
d ) Belohnung der Anzeiger . ' i 
si Geheimhaltung des Anzeigers . . . X ] 
6- «luerae.fui,, de» »ejujt«, Urf|m,„ gil u„d bet B-rjollnn, 
403 
404 
I. Verbindlichkeit zur Ausweisung. 
a) Begriff der Ausweisung 
a) Sratbi!“*““” 8 "" mtti sit Ņusw-isung jn fortan. 
407 
410 
der 
Urkunden 
■ ^ewnsarten über den Bezug oder Ursprung der Waaren. 
1. Allgemeine Bestimmung 
2. Urkunden 
a) Bedingungen der Annehmbarkeit 
b) Beweisdauer der Urkunden 
aa) Bezeichnung der Zeiträume . 
bb) Bon welchem Tage dieselbe zu 
cc) Verlängerung derselben 
a) Bedingungen. . . . , . . 
t>) Wer zur Ertheilung derselben 
berechnen ist 
rmächtiget ist 
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411 
412 
413 
415
	        
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