bahngesellschaften unterhalten Krankenkassen zum gleichen Zweck.
Manche Unternehmen finanzieren Schulen, Spielplätze usw. Andere
haben Konsumeinrichtungen, wiederum mit dem Ziele, durch die
jährliche Gewinnverteilung eine zu starke Fluktuation unter den
Arbeitern, namentlich in Zeiten der Hochkoniunktur, zu verhüten.
Sogar „Betriebsräte“ — mehr oder weniger freigestellte — fanden
wir in gelben Betrieben. Da der Unternehmer sie aber lediglich als
ein Werkzeug für seine Behandlung der Belegschaft benützt, So
ist klar, dass es sich nur um eine Parodierung des gewerkschaft-
lichen Begriffes der Betriebsvertretung handelt.
Bemerkenswert ist, dass wir alle diese Einrichtungen in „non
union shops“, das heisst in Betrieben mit unorganisierter Arbeiter-
schaft kennenlernten, in denen die blosse Organisationszugehörig-
keit mit Entlassung gesühnt wird. Soviel müssen es sich die Unter-
nehmer — namentlich in Betrieben mit „vollamerikanischer“
weisser Arbeiterschaft — kosten lassen, um die Gewerkschaften
aus den Werkstätten fernzuhalten. In den Unternehmungen, deren
Belegschaft aus dem vielsprachigen, hilflosen Nationalitäten-
gemisch der Neueinwanderer und Negern besteht, ist soviel Zucker-
brot selten nötig, und in den „union shops“ mit organisierter
Belegschaft sorgen die Gewerkschaften dafür, dass die fehlenden
Wohlfahrtseinrichtungen durch entsprechend hohe Löhne reichlich
wettgemacht werden. Das Glück der Freiheit von der „sozialen
Belastung“ können also auch drüben nur diejenigen Unternehmer
einigermassen ungetrübt geniessen, die in der Lage sind, restlos
und rücksichtslos mit „Kulturdünger“ zu wirtschaften; — „Volks-
genossen“ machen mehr Schwierigkeiten.
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3. Sonstige Formen der sozialen Hilfe.
Wie der Staat, so haben auch die Gewerkschaften der Union in
bezug auf ihre eigenen Einrichtungen einen bedeutend engeren
sozialen Wirkungskreis als bei uns. Dies ist abermals leicht erklär-
lich, wenn man bedenkt, dass sie — sehr zum Unterschied von den
unsrigen — in der Hauptsache nur einen Kreis gehobener Berufs-
arbeiter umfassen. In diesem Kreise kann in allen Notfällen das
Vorhandensein irgendeiner Summe von Ersparnissen fast mit
Sicherheit vorausgesetzt werden. Darauf deutet es hin, wenn z. B.
grosse Organisationen beim Ausbruch eines Streiks in Mitglieder-
abstimmung beschliessen, dass die Organisation erst nach drei oder
gar sechs Monaten des Kampfes eine Streikunterstützung gewährt.
So wird auch dem übrigen gewerkschaftlichen Unterstützungs-
wesen nicht die weitreichende soziale Funktion zugemessen wie bei
uns. Nur sehr wenige Verbände zahlen Arbeitslosenunterstützung
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