Full text: Die Nationalökonomie in Frankreich

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Die Gruppe der Universitätsprofessoren 
welches vom wirklichen Menschen sehr verschieden ist, und man 
baut eine Wissenschaft auf, an deren Basis sich ein grund 
legender Irrtum befindet“ x ). 
Unter heftigen Angriffen auf J. J. Rousseaus Contrat Social 
sucht Vili e y die naturgesetzliche Qualität der Gesetze des 
Wirtschaftslebens zu erweisen : „Ist die Gesellschaft der Natur 
zustand des Menschen, so ist die soziale Ordnung notwendiger 
weise Naturgesetzen unterworfen, die nicht weniger feststehen, 
als diejenigen, welche der physischen Natur jene großartige, ent 
zückende Harmonie geben. Vernunft und Beobachtung sagen 
uns, daß alle Naturerscheinungen durch Naturgesetze regiert 
werden; darum ist es ein Nonsens, anzunehmen, das Leben in 
Gesellschaft sei der Naturzustand des Menschen, und zu leugnen, 
dieser werde von Naturgesetzen regiert“ 2 ). 
Das Leben in Gesellschaft in seiner gesamten Ausdehnung 
läßt sich in zwei Formeln ausdrücken: Entfaltung der indivi 
duellen Tätigkeit und respektive Begrenzung derselben. 
Die Gesetze, welche die individuelle Tätigkeit regieren, 
sind die wirtschaftlichen. Sie besagen „die natürlichen Ursachen, 
welche die Handlungen der Menschen bestimmen und die Wir 
kungen, welche diese Ursachen ihrer Natur nach hervorbringen“ 3 ). 
Die Gesetze, welche die natürlichen Grenzen der Betäti- 
gungssphäre der Individuen bestimmen, sind ethische Natur 
gesetze. Sie bilden den Inhalt des Naturrechtes 4 ). 
Wirtschaftliche Naturgesetze und Naturrecht, Wirtschafts 
wissenschaft und Rechtswissenschaft sind unzertrennlich : 1. weil 
es offenbar unmöglich ist, die Entwicklung der individuellen 
Tätigkeiten zu studieren, ohne auf Schritt und Tritt auf deren 
Grenzen zu stoßen; 2. weil die soziale Nützlichkeit, welche den 
Gegenstand der Wirtschaftswissenschaft ausmacht, mit der so 
zialen Gerechtigkeit, dem Gegenstand der Rechtswissenschaft, 
identisch ist. Die Wahrheit ist eins, die Wissenschaft notwendig 
auch. „Wenn darum der Volkswirt eine Maßnahme für nütz 
lich erklärt, die der Moralist verwirft, kann man a priori 
9 E- Villey, Principes ¿'Economie politique, 3. Ausl, 1905, p. 4—5. 
a ) ibid. p. 2. 
3 ) ibid. p. 3. 
4 ) ibid. p. 2—3, 9.
	        
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