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Die Gruppe der Universitätsprofessoren
welches vom wirklichen Menschen sehr verschieden ist, und man
baut eine Wissenschaft auf, an deren Basis sich ein grund
legender Irrtum befindet“ x ).
Unter heftigen Angriffen auf J. J. Rousseaus Contrat Social
sucht Vili e y die naturgesetzliche Qualität der Gesetze des
Wirtschaftslebens zu erweisen : „Ist die Gesellschaft der Natur
zustand des Menschen, so ist die soziale Ordnung notwendiger
weise Naturgesetzen unterworfen, die nicht weniger feststehen,
als diejenigen, welche der physischen Natur jene großartige, ent
zückende Harmonie geben. Vernunft und Beobachtung sagen
uns, daß alle Naturerscheinungen durch Naturgesetze regiert
werden; darum ist es ein Nonsens, anzunehmen, das Leben in
Gesellschaft sei der Naturzustand des Menschen, und zu leugnen,
dieser werde von Naturgesetzen regiert“ 2 ).
Das Leben in Gesellschaft in seiner gesamten Ausdehnung
läßt sich in zwei Formeln ausdrücken: Entfaltung der indivi
duellen Tätigkeit und respektive Begrenzung derselben.
Die Gesetze, welche die individuelle Tätigkeit regieren,
sind die wirtschaftlichen. Sie besagen „die natürlichen Ursachen,
welche die Handlungen der Menschen bestimmen und die Wir
kungen, welche diese Ursachen ihrer Natur nach hervorbringen“ 3 ).
Die Gesetze, welche die natürlichen Grenzen der Betäti-
gungssphäre der Individuen bestimmen, sind ethische Natur
gesetze. Sie bilden den Inhalt des Naturrechtes 4 ).
Wirtschaftliche Naturgesetze und Naturrecht, Wirtschafts
wissenschaft und Rechtswissenschaft sind unzertrennlich : 1. weil
es offenbar unmöglich ist, die Entwicklung der individuellen
Tätigkeiten zu studieren, ohne auf Schritt und Tritt auf deren
Grenzen zu stoßen; 2. weil die soziale Nützlichkeit, welche den
Gegenstand der Wirtschaftswissenschaft ausmacht, mit der so
zialen Gerechtigkeit, dem Gegenstand der Rechtswissenschaft,
identisch ist. Die Wahrheit ist eins, die Wissenschaft notwendig
auch. „Wenn darum der Volkswirt eine Maßnahme für nütz
lich erklärt, die der Moralist verwirft, kann man a priori
9 E- Villey, Principes ¿'Economie politique, 3. Ausl, 1905, p. 4—5.
a ) ibid. p. 2.
3 ) ibid. p. 3.
4 ) ibid. p. 2—3, 9.