Object: Finanzwissenschaft

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F. I. Abschnitt. Die Einkommensteuern. 
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Gaillaux 1907. Von diesem wohldurchdachten Vorschlag sagt 
Leroy-Beaulieu, der Gegner jeder Einkommensteuer, daß mit diesem 
Gesetzesvorschlag der moderne Fiskalismus auf den Fiskalismus des 
ancien regime zurückgreife, was so viel heißt, als die Verfolgung 
der Steuerzahler bis aufs Messer, die Überwachung und Kontrolle 
derselben bis zur Manie, der Sieg des Inquisitors, mit dem die 
Gerechtigkeit wenig gewinnen, die Freiheit aber viel verlieren 
wird. 1 ) Ferner: Seit fünfzehn Jahren hypnotisiert unsere Gesetz 
gebung das Suchen der absoluten Gerechtigkeit in Steuerdingen. 
Dieses Suchen fand seine Formel in der allgemeinen personellen 
und progressiven Einkommensteuer, welche mit den französischen 
Gebräuchen, ja selbst mit unserer wirtschaftlichen Organisation im 
Gegensatz ist. Es wäre schon Zeit von dieser Manie abzulassen 
und ernste Reformen anzustreben, welche unser System der direkten 
Steuern vervollkommnen aber nicht umstürzen. Es wäre Zeit, daß 
wir nicht nach Phantomen jagen und uns mit greifbaren Realitäten 
befassen (Economiste Frangais 20. Juli 1907). 2 ) 
Frankreich ist bis zum Weltkrieg in der Besteuerung des Ein- 
kotnmens nicht weiter gekommen, als daß die Einkommen — von 
den aus Immobilien stammenden abgesehen — nach äußeren Merk 
malen geschätzt wurden. Als solches äußeres Merkmal wurde die 
gezahlte Hausmiete betrachtet, insofern als diese Ausgabe in der 
Tat in einem gewissen Verhältnis zum Einkommen steht. So ent 
stand im Jahre 1791 Frankreichs eigentümliche Einkommensteuer, 
welche ihre Hauptcharakterzüge bis in die neueste Zeit nicht ver 
änderte: l’impöt personnel et mobilier. Unzweifelhaft wird jede 
Plackerei, jeder Steuerbetrug vermieden. Darum hatte diese Steuer 
viele begeisterte Anhänger, wie namentlich Thiers, Leon Say, Leroy- 
Beaulieu usw. Diese Steuer, sagte Pouyer-Quertier, erreicht das 
Einkommen überall dort, wo es mit Sicherheit d. h. öffentlich fest 
gestellt werden kann ohne Plackerei und Steuerbekenntnis. In 
Frankreich werden nur jene Werte besteuert, welche sich freiwillig 
öffentlich darbieten, äußerlich, welche man schon von ferne wahr 
nehmen kann (Stourm). Als Ergänzung dieser Steuer diente dann 
die Patentsteuer zur Besteuerung des gewerblichen und kauf 
männischen Erwerbes, ferner die Tür- und Fenstersteuer. 
Und doch kam endlich die Einkommensteuer zur Annahme, 
am Vorabende des Weltkrieges. Das Gesetz vom 15. Juli 1914, 
*) Neue Freie Presse 1907, Mai. 
2) Trarieux: Je trouverais ideal ce Systeme de l’impöt sur le revenu s il 
etait realisable, s’il n’etait pas vexatoire, et s’il ne menat/ait pas l’independance 
et la liberte des eitoyens. Gaston-Gros, impöt sur le revenu (Paris 1907) 8. 491.
	        
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