29*
F. I. Abschnitt. Die Einkommensteuern.
451
Gaillaux 1907. Von diesem wohldurchdachten Vorschlag sagt
Leroy-Beaulieu, der Gegner jeder Einkommensteuer, daß mit diesem
Gesetzesvorschlag der moderne Fiskalismus auf den Fiskalismus des
ancien regime zurückgreife, was so viel heißt, als die Verfolgung
der Steuerzahler bis aufs Messer, die Überwachung und Kontrolle
derselben bis zur Manie, der Sieg des Inquisitors, mit dem die
Gerechtigkeit wenig gewinnen, die Freiheit aber viel verlieren
wird. 1 ) Ferner: Seit fünfzehn Jahren hypnotisiert unsere Gesetz
gebung das Suchen der absoluten Gerechtigkeit in Steuerdingen.
Dieses Suchen fand seine Formel in der allgemeinen personellen
und progressiven Einkommensteuer, welche mit den französischen
Gebräuchen, ja selbst mit unserer wirtschaftlichen Organisation im
Gegensatz ist. Es wäre schon Zeit von dieser Manie abzulassen
und ernste Reformen anzustreben, welche unser System der direkten
Steuern vervollkommnen aber nicht umstürzen. Es wäre Zeit, daß
wir nicht nach Phantomen jagen und uns mit greifbaren Realitäten
befassen (Economiste Frangais 20. Juli 1907). 2 )
Frankreich ist bis zum Weltkrieg in der Besteuerung des Ein-
kotnmens nicht weiter gekommen, als daß die Einkommen — von
den aus Immobilien stammenden abgesehen — nach äußeren Merk
malen geschätzt wurden. Als solches äußeres Merkmal wurde die
gezahlte Hausmiete betrachtet, insofern als diese Ausgabe in der
Tat in einem gewissen Verhältnis zum Einkommen steht. So ent
stand im Jahre 1791 Frankreichs eigentümliche Einkommensteuer,
welche ihre Hauptcharakterzüge bis in die neueste Zeit nicht ver
änderte: l’impöt personnel et mobilier. Unzweifelhaft wird jede
Plackerei, jeder Steuerbetrug vermieden. Darum hatte diese Steuer
viele begeisterte Anhänger, wie namentlich Thiers, Leon Say, Leroy-
Beaulieu usw. Diese Steuer, sagte Pouyer-Quertier, erreicht das
Einkommen überall dort, wo es mit Sicherheit d. h. öffentlich fest
gestellt werden kann ohne Plackerei und Steuerbekenntnis. In
Frankreich werden nur jene Werte besteuert, welche sich freiwillig
öffentlich darbieten, äußerlich, welche man schon von ferne wahr
nehmen kann (Stourm). Als Ergänzung dieser Steuer diente dann
die Patentsteuer zur Besteuerung des gewerblichen und kauf
männischen Erwerbes, ferner die Tür- und Fenstersteuer.
Und doch kam endlich die Einkommensteuer zur Annahme,
am Vorabende des Weltkrieges. Das Gesetz vom 15. Juli 1914,
*) Neue Freie Presse 1907, Mai.
2) Trarieux: Je trouverais ideal ce Systeme de l’impöt sur le revenu s il
etait realisable, s’il n’etait pas vexatoire, et s’il ne menat/ait pas l’independance
et la liberte des eitoyens. Gaston-Gros, impöt sur le revenu (Paris 1907) 8. 491.