ST
Anhang, XVII. 413
und Einzelne dringen, schließlich gilt alles doch nur soweit, wie die
von der geologischen oder biogenetischen Deutung betroffenen Dinge
nach ihrer Zugehörigkeit zu einer Gattung in Betracht kommen,
also nach rein gedanklichen Beziehungen zu anderen Dingen,
nicht aber nach dem, was sie uns wirklich und für sich
allein sind. Es läuft eben alle metahistorische Deutung, getreu dem
generischen Charakter dieser Erkenntnis, stets nur darauf hinaus,
daß sich mitten im Konkreten lauter abstrakte Be
ziehungen weben.
XVII.
Es steht also kein Prinzip der Auswahl gegenüber dem Kausal
zusammenhang in Kraft, wenn sich das metahistorische System der
„Epochen“ und „Stammbäume“ nur auf die Gattungen der räumlichen
Dinge bezieht, und nicht auf sie als Individuen. Ebensowenig aber
kann die Rede sein, daß der Kausalzusammenhang durch dieses System
erschöpfend aufgerollt würde. Der Kausalzusammenhang schrumpft
da jedenfalls in hohem Grade zusammen. Dieses Einschrumpfen hat
aber nicht den Sinn einer verständigen Kürzung, die ohne wesent
lichen Schaden erfolgt. Die Vereinfachung, die dem tatsächlichen
Erfolg nach eintritt, rechtfertigt sich eben nicht aus einem gültigen
Prinzip der Auswahl. Diese Vereinfachung erfolgt aus
Anlässen, die völlig fremd dem Streben sind, den
Kausalzusammenhang so gut, wie es überhaupt noch
möglich ist, aufzurollen. Soll also dieses System der „Epochen“
und „Stammbäume“ eine Kausalgeschichte der Arten sein, dann ist
mit dieser kein gültiger Ersatz, kein Abriß jener Kausalgeschichte
der Individuen geboten, die hier das Ideal darstellt. Als Aufrollung
des Kausalzusammenhanges genommen, kann das metahistorische
System nicht mehr Bedeutung beanspruchen als die eines Surrogats.
Dieses Verhalten zum Kausalzusammenhang soll nun den Maßstab
dafür abgeben, in welchem Grade uns jenes System der „Epochen
un d „Stammbäume“ einen gültigen Aufschluß über die
Vergangenheit gewährt. Nur zwei Fälle scheinen möglich;
entweder wird dieser Aufschluß geboten, oder er wird nicht ge
boten. Ein Drittes scheint ausgeschlossen, und doch stellt es sich in
dem Sinne ein, daß man vom metahistorischen Systeme
weder das eine noch das andere behaupten kannl
Gerade darin spricht sich eine besondere Artung aus, daß es der