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Mit diesem Jahre darf die Krisis als überwunden betrachtet werden, welche die
plötzliche Abolition des Privilegiums im Zusammentreffen mit einer Kette von widrigen Um
ständen der Gesellschaft bereitet hatte ; sie hatte das Werk der inneren Gonsolidirung unter den
beengendsten Verhältnissen im steten Ringen mit widerstrebenden Zeitumständen aus eigener
Kraft vollendet und zugleich einen Höhepunkt der Entwicklung erreicht, von dem aus sie mit
Genugtuung den zurückgelegten Weg überblicken konnte !
Die Donau - Dampfschiffahrts - Gesellschaft befuhr 1868 die Donau beinahe allein von
Donauwörth bis zur Sulina-Mündung; sie besass zwar kein Privilegium mehr von Gesetzeswegen, N
allein sie nahm eine dominirende Stellung ein kraft ihrer Leistungsfähigkeit und kraft der \
freiwilligen Zustimmung Aller, welche des Donauverkehres bedurften.
Eine grosse Aufgabe war gelöst, allein es war damit die Zukunft der Gesellschafts-
unternehmnng noch nicht als gesichert zu betrachten. Denn sollte sie nicht einem schleichenden
Siechthume erliegen, so musste sie die Fesseln der staatlichen Bevormundung abstreifen. Die
Ueberzeugung von der Notwendigkeit schleuniger Durchführung dieses Gedankens fasste um
so tiefer Wurzel, als der letzte Versuch, die Verhandlungen mit der Regierung, welche zu
dem Additionalübereinkommen vom 4. Juli 1867 geführt hatten, zu einem gedeihlichen
Abschlüsse zu bringen, fehlgeschlagen war, und man sich nicht verhehlen konnte, dass mit
den Leistungen der Jahre 1867 und 1868 die Fahrthätigkeit der gesellschaftlichen Schiffe »
an der äussersten Grenze angelangt sei. Es war zu befürchten, dass, wenn der Gesellschaft
nicht die Mittel gelassen werden, ihren Schiffspark auf einer dem Verkehre entsprechenden Höhe
zu erhalten und zu vermehren, die unverkennbare Tendenz zur Gründung neuer Schiffahrts-
uuternehmungen Fleisch und Blut gewinnen werde; ja es lag die Gefahr nahe, dass die Gesellschaft,
wenn sie sich auf die Reparatur ihres Betriebsmaterials beschränken müsste, ohne zu Nach
schaffungen im grösseren Style schreiten zu können, eines Tages auf nahezu unbrauchbare
Schiffe angewiesen sein werde.
Die ganze Grösse dieser Gefahr enthüllte jedoch erst das Andringen der Staatsverwaltung
zur ungeschmälerten Abgabe des im Jahre 1867 erzielten reinen Ueberschusses. So wenig vom
juristischen Standpunkte aus dagegen einzuwenden war, so sehr widerrieth es der geschäftliche,
dieser Anforderung im ganzen Umfange nachzukommen.
Die Generalversammlung vom 30. Mai 1868 erfasste daher den richtigen Zeitpunkt,!
indem sie die Administration und den Ausschuss über deren Antrag ermächtigte, mit der
Regierung Verhandlungen zu dem Zwecke einzuleiten, dass entweder die Ansprüche des Staats
schatzes auf Rückersatz der von demselben geleisteten Vorschüsse, welche mit Ablauf des Jahres
1880 vertragsmässig vollständig erlöschen, in einem bestimmten limitirten Betrage anerkannt,
dagegen die freie Disposition über alle Jahresüberschüsse eingeräumt, oder aber wenigstens das
Zugeständnis gemacht werde, die in günstigen Jahren sich ergebenden Ueberschüsse nicht sofort
im vollen Betrage an den Staatsschatz abzuführen, wogegen eine verhältnismässige Verlängerung
der Rückvergütungspflicht über das Jahr 1880 stipulirt werden könnte.
Selbstverständlich mussten die bezüglichen Verhandlungen, den geänderten staatsrecht
lichen Verhältnissen entsprechend, mit beiden Reichsregierungen eröffnet werden. Allein weder
in Wien noch in Budapest herrschte wirkliches Entgegenkommen. Mehrfache Besprechungen der
Vertreter der Gesellschaft mit den Repräsentanten der Staatsverwaltung ergaben zwar die
Thatsache, dass die Regierungen einer solchen Verständigung principiell nicht abgeneigt seien,